Author: Martin LetzelMartin Letzel
Date: Nov 29, 2006 05:37
On Sun, 05 Nov 2006 22:19:40 +0100, Joachim Deckers wrote:
> Wenn auf der Angebotsseite ohne jegliche EinschrÀnkungen steht, dass bei
> diesem Angebot eben nur 0,5 ct/Mb fĂŒr den Upload anfallen, dann können
> AGB keine darĂŒber hinausgehende MindestgebĂŒhr festlegen, weil das so
> ungewöhnlich ist, dass ein Verbraucher damit eben nicht zu rechnen braucht.
Mit der Argumentation dĂŒrfte sich nie wieder etwas auf der Angebotsseite
etwas Ă€ndern. Du vergisst, dass die jeweilig gĂŒltigen AGB nur fĂŒr das
RechtsverhÀltnis zwischen dem einzelnen Kunden und der Firma gelten. Klar
dĂŒrfen sie danach auch das Angebot Ă€ndern und danach auch mit anderen
Konditionen VertrÀge mit anderen Kunden abschliessen, das Àndert doch
nichts an den AGB, die der erste Kunde abgeschlossen hat.
> Auch wÀre es anders, wenn bei Vertragsschluss die Angebotsseite einen
> entsprechenden Hinweis auf die MindestgebĂŒhr enthalten hĂ€tte - aber das
> ist wohl nicht der Fall.
Darum geht es ja. War es das, oder war es das nicht? Und das steht in den
AGB, die momentan gĂŒltig sind (und das mĂŒssen auch nicht zwingend die sein,
die bei Vertragsschluss galten, da im Einvernehmen beider Parteien sich
die AGB auch Àndern können).
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