Erhard Schwenk wrote:
> Hans Bonfigt wrote:
>> Erhard Schwenk:
>>
>>> Quatsch. Die Radler sollen halt gefälligst solche Fahrräder fahren,
>>> die für die vorhandenen Wege geeignet sind.
>
>> Genau.
>> Die Straßen sind hervorragend zum Radfahren geeignet.
>
> Du hast das Wesentliche gequotemardert.
Nämlich daß es um den umgekehrten Fall geht.
> Es gelten nur die _legalen_
> Wege. Und das sind Straßen beileibe nicht immer. Und wenn der Radweg
> gepflastert ist, dann
ist er nicht normgerecht ausgeführt.
> ist die Nichtbenutzung eines
> Kopfsteinpflasterfähigen Fahrrades eben genau gar keine Rechtfertigung
> für eine unzulässige Fahrbahnbenutzung.
Es braucht keine Rechtfertigung, um mit einem Fahrzeug die Fahrbahn zu
benutzen. Es braucht eine Rechtfertigung, das zu verbieten, und die
einzige Rechtfertigung, die zulässig ist, wäre, daß eine besondere
Gefahrenlage herrscht und der Radweg sicherer ist. Der "gute" Radweg, ist
aber sechsmal gefährlicher, als die normale Fahrbahn. Eine Benutzungspflicht
darf damit praktisch nie angeordnet werden.
> Der Radler hat immerhin drei
> korrekte Alternativen:
>
> 1) stabileres Fahrzeug benutzen
Vollgefedert, schwer zu bewegenm, daher mit Motorkraft. Klimawandel Ahoi!
> 2) Geschwindigkeit dem Radwegzustand anpassen, ggf. auch absteigen und
> das Rad über das Pflaster tragen
> 3) _legalen_ anderen Weg benutzen
Es ist legal und *gefordert*, Fahrzeuge auf der Fahrbahn zu schieben,
sofern ansonsten Fußgänger wesentlich behindert werden. Bei den üblichen
Gehwegbreiten ist das praktisch immer der Fall.
> Wer stattdessen die Fahrbahn benutzt, kann nicht oft genug zur Kase
> gebeten werden.
Mit der Selbstverständlichkeit, mit der Du von den Radfahrern verlangst,
notfalls sogar zu schieben, solltest Du auch mit Deinem Auto darauf
warten, daß Dir der Radfahrer Platz macht. Oder Dir ein taugliches Auto
kaufen, das Du auf Stelzen hochfahren und so über dem Radfahrer hinwegfahren
kannst.
Und selbst wenn wir das Kassieren anfangen: Wir wollen ja nicht einseitig
abkassieren, also soll jeder zahlen, der die Geschwindigkeit übertritt
- ab 1 km/h -, wer einen Radfahrer zu knapp überholt, wer sie beim Abbiegen
behindert oder gar gefährdet, wer Radfahrer weghupt, wer auf Radwegen
herumlatscht, wer dort Müll ablädt, ...
Und in den Behörden machen wir weiter: Pro Tag, an dem ein Radweg
zugewachsen ist, pro durch Baustelle zur Sackgasse gewordener Radweg,
der nicht so ausgeschildert ist, pro Hindernis, was in den Sicherheitsraum
ragt, pro Meter Radweg, der nicht die Qualität der Fahrbahn erreicht, ...
>>> Wer Radfahren als Bahnsport betreiben will möge das bitte nicht im
>>> öffentlichen Verkehr tun, sondern auf einem dem Zweck gewidmeten,
>
>> Du hast da noch 'was nicht verstanden.
>
>> Radfahren *ist* öffentlicher Verkehr.
>
> Und für den gelten Nunmal Verkehrsregeln, die sich für sportliche
> Leistungskriterien _gottseidank_ nicht interessieren.
> Das Problem ist, daß die Radfahrer meinen, der Rest des Verkehrs habe
> sich nach ihnen zu richten, und dafür gibt es nunmal nicht den
> geringsten Anlaß. Weder sind sie die stärksten noch die schwächsten
> Verkehrsteilnehmer noch ist ihr Nutzungsinteresse irgendwie
> schützenswerter als das anderer Verkehrsteilnehmer.
Genau: Ihr sicheres Vorankommen steht dem sicheren Vorankommen der
Autofahrer und Fußgänger in nichts nach. Dennoch sollen sie oft auf
Wegen fahren, die genau das Gegenteil von Sicherheit für sie, für
die Fußgänger und für die Autofahrer bringen. Zur Erinnerung: Das Risiko
ist auf guten Radwegen sechsmal höher als auf der Fahrbahn, also haben
auch sechsmal so viele Autofahrer einen Unfall mit Radwegbenutzern, wie
mit Fahrbahnbenutzern. Und es ist nicht nur das Blech, was leidet.
> Daß Radfahrer Straßen, die primär für den Kraftverkehr konzipiert sind,
> überhaupt benutzen dürfen, ist schon ein ziemliches Zugeständnis, für
> das sie eigentlich dankbar sein müßten.
Nein, die Straßen sind bis auf wenige Ausnahmen nicht primär für Kraftfahrer
gemacht, sondern für Menschen.
> Und wenn man mit Sicherheit argumentiert, kann ich nur wiederholen: dann
> müßten Fahrräder eine bauartbedingte Vmax von maximal 25 km/h,
> Integralhelmpflicht, Kennzeichenpflicht, Versicherungspflicht,
> Führerscheinpflicht, Rückspiegel und TÜV verordnet kriegen, wie das für
> jedes Mofa gilt. Eigentlich eher 15 km/h, denn Mofas sind deutlich
> robuster gebaut und daher weniger anfällig gegen spontane Deformation.
Helme, besonders Integralhelme, sind auf Fahrrädern kontraproduktiv. Mit
einem Helm steigt das Risiko einer Kopfverletzung auf das Dreifache.
Kennzeichen werden immer wieder diskutiert, in der Hoffnung, daß sich die
Leute dann an Verkehrsregeln halten. Statistische Untersuchungen (URL
verlegt) haben aber bei Kraftfahrern mindestens genausoviele Verstöße
begangen, wenn man sich nur auf die Rotlichtverstöße beschränkt. Bei
einer Gesamtbetrachtung würden auch Geschwindigkeitsverstöße mitgezählt.
Versicherungspflicht: In D ist das Radfahren über die Haftpflicht abgedeckt.
Offensichtlich verursachen Radfahrer so wenige Schäden, daß der Beitrag
immer noch minimal ist.
Führerscheinpflicht - bei manchen Leuten kann ich diese Forderung verstehen.
Leider wird durch die Verdrängung von der Fahrbahn der Eindruck erzeugt,
Radfahren wäre nur Sport und Spiel, entsprechend benehmen sich diese Leute.
Rückspiegel sind an Fahrrädern so notwendig, wie Innenspiegel an einem
KFZ ohne Rückfenster. Das liegt u.A. daran, daß ein sichteinschränkender
(und hirnkochender) Helm nicht notwendig ist.
TÜV: Der häufigste Mangel bei Fahrrädern ist defektes Licht. Gemessen an
der Verkehrsbeteiligung haben die Fahrer solcher Räder jedoch weniger
Unfälle. Insgesamt spielen bei Fahrrädern nur bei 2,3 %% der Unfälle
technische Ursachen eine Rolle, bei KFZ sind es über 7 %%. Wir haben also
ohne TÜV eine bessere Situation, als mit.
> Praktisch muß man abe nicht so weit gehen, es fehlt nur an der
> Durchsetzung der vorhandenen Regeln und vielleicht ein paar
> Strafverschärfungen. Beispielsweise konsequent 40 Stunden gemeinnütziger
> Arbeit im Altenheim für die, die ihr Rad durch Fußgängerzonen nicht
> schieben sondern fahren und dabei Fußgänger belästigen. Oder 40 Stunden
> Kotflügel ausbeulen für die, die sich rechts an der Ampelkolonne
> vorbeidrücken - die sollen sich gefälligst wie die Autos und alle
> anderen Verkehrsteilnehmer auch hinten anstellen und warten, bis sie
> dran sind.
Und 40 Stunden Fahrradwartung für diejenigen, die aus einer Auffahrt fahren
und dabei einen Radweg zumachen, ohne daß sie sich vorher vergweissert haben,
daß sie keinen Radfahrer behindern. (Notfalls müssen sie sich einweisen
lassen). Und 40 Stunden Radwegbau (in Regelbreite (2 m) oder breiter, mit
ausreichend Schutzraum und sicheren Überleitungen an Anfang und Ende sowie
an Kreuzungspunkten) für diejenigen, die darauf herumlatschen. Und 40 Stunden
Radfahren pro Monat pauschal für Verkehrsplaner, mit einem AV von mindestens
20 km/h, Reisegeschwindigkeit 25 km/h und durch wechselnden Routen
flächendeckend.