| Re: Unterschätzte Gefahren im Alltag |
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Group: de.alt.sysadmin.recovery · Group Profile
Author: Bernd PetrovitschBernd Petrovitsch Date: Aug 24, 2008 09:47
Stefan Froehlich wrote:
> On Wed, 20 Aug 2008 14:59:30 +0200 (CEST) Ansgar -59cobalt- Wiechers
> wrote:
>>> Das Rechtsfahregebot gilt auch auf Autobahnen.
>
>> § 42 (6) StVO erklärt dir, warum du Unrecht hast:
>>
>> | 1. Leitlinie
>> | [...]
>> | d) sind außerhalb geschlossener Ortschaften für eine Richtung 3
>> | Fahrstreifen so markiert, dann darf der mittlere Fahrstreifen
>> | dort durchgängig befahren werden, wo - auch nur hin und wieder -
>> | rechts davon ein Fahrzeug hält oder fährt. Dasselbe gilt auf
>> | Fahrbahnen mit mehr als drei so markierten Fahrstreifen für eine
^^^^^^^^^^^^^
>
> Faszinierend, man lernt nie aus. Hierzulande gibt es so einen
> Paragraphen nicht, und ich waere vermutlich jede Wette eingegangen,
> dass das in Deutschland genauso ist. Die Unterschiede in der StVO
> sind manchmal wirklich hinterhaeltig subtil.
4-spurige Autobahnwen sind hierorts auch kaum vorhanden.
Bernd
--
Bernd Petrovitsch Email : bernd@bofh.at
"For I was talking aloud to myself. A habit of the old: they choose
the wisest person present to speak to; the long explanations needed
by the young are wearying." --- Gandalf, the White
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