|
|
Up |
|
|
  |
Author: Hans BonfigtHans Bonfigt Date: Dec 24, 2007 03:34
http://www.spiegel.de/panorama/justiz/0,1518,525222,00.html
| Die Fahnder waren den VerdÀchtigen durch den Hinweis eines Berliner
| Internet-Anbieters auf die Spur gekommen.
| "Der Provider hatte einen enormen Datenverkehr festgestellt",
| sagte Vogt. Daraufhin schaltete das Unternehmen die Polizei ein.
| Die Analyse der Daten ergab dann, dass es sich um Zugriffe auf
~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~
| ein Kinderporno-Portal handelte.
| Vogt weist darauf hin, dass sich Internet-Nutzer bei Kinderporno-
| grafie sehr schnell strafbar machen - "schon wenn man zielgerichtet
| mit bestimmten Begriffen nach Kinderpornografie sucht"
Nee, schon klar. Mit bestimmten Begriffen.
| Internet-Nutzer, die Mails mit kinderpornografischem Inhalt erhielten,
| sollten sich bei der Polizei melden und die Mail den Behörden weiter-
| leiten. "Schon als Adressat solcher Mails kann man ins Visier der
| Ermittler geraten."
In diesem Sinne:
H E I L H I T L E R !
|
| |
|
| | 581 Comments |
|
  |
Author: Oliver VoĂOliver VoĂ Date: Dec 25, 2007 10:01
Am Mon, 24 Dec 2007 12:43:15 +0100 schrieb Hans Bonfigt:
>
> | Internet-Nutzer, die Mails mit kinderpornografischem Inhalt erhielten,
> | sollten sich bei der Polizei melden und die Mail den Behörden weiter-
> | leiten. "Schon als Adressat solcher Mails kann man ins Visier der |
> Ermittler geraten."
>
>
DĂŒrfte in meinem Fall ziemlisch schwierig werden: Der Spamfilter in
meinem Hirn arbeitet mittlerweile so schnell, daĂ ich erst gar nicht dazu
komme, Mails mit verdÀchtigem Subject nÀher anzugucken, die werden sofort
gelöscht.
GruĂ,
Oliver
|
| |
|
| | no comments |
|
  |
Author: Juergen P. MeierJuergen P. Meier Date: Dec 25, 2007 10:07
Hans Bonfigt :
>| Internet-Nutzer, die Mails mit kinderpornografischem Inhalt erhielten,
>| sollten sich bei der Polizei melden und die Mail den Behörden weiter-
>| leiten. "Schon als Adressat solcher Mails kann man ins Visier der
>| Ermittler geraten."
Lass mich raten: DAs weiterleiten an die Polizei ist auch strafbar?
|
| |
| 1 Comment |
|
  |
Author: Falk WillbergFalk Willberg Date: Dec 25, 2007 12:19
Juergen P. Meier schrieb:
> Hans Bonfigt :
>> | Internet-Nutzer, die Mails mit kinderpornografischem Inhalt erhielten,
>> | sollten sich bei der Polizei melden und die Mail den Behörden weiter-
>> | leiten. "Schon als Adressat solcher Mails kann man ins Visier der
>> | Ermittler geraten."
>
> Lass mich raten: DAs weiterleiten an die Polizei ist auch strafbar?
Wie willst Du etwas weitergeben, das Du nicht besessen hast? Und da der
_Besitz_ strafbar ist...
Falk
|
| |
| 223 Comments |
|
  |
Author: Rainer SokollRainer Sokoll Date: Dec 25, 2007 12:21
Thus Juergen P. Meier wrote:
> Hans Bonfigt :
>>| Internet-Nutzer, die Mails mit kinderpornografischem Inhalt erhielten,
>>| sollten sich bei der Polizei melden und die Mail den Behörden weiter-
>>| leiten. "Schon als Adressat solcher Mails kann man ins Visier der
>>| Ermittler geraten."
>
> Lass mich raten: DAs weiterleiten an die Polizei ist auch strafbar?
SchĂ€tzungsweise ja, da schon der Besitz strafbar ist. Allerdings dĂŒrfte
das Löschen ebenso strafbar sein, wegen des Vernichtens von
Beweismitteln.
Rainer
|
| |
| no comments |
|
  |
Author: Falk WillbergFalk Willberg Date: Dec 25, 2007 13:01
Rainer Sokoll schrieb:
> Thus Juergen P. Meier wrote:
>
>> Hans Bonfigt :
>>> | Internet-Nutzer, die Mails mit kinderpornografischem Inhalt erhielten,
>>> | sollten sich bei der Polizei melden und die Mail den Behörden weiter-
>>> | leiten. "Schon als Adressat solcher Mails kann man ins Visier der
>>> | Ermittler geraten."
>> Lass mich raten: DAs weiterleiten an die Polizei ist auch strafbar?
>
> SchÀtzungsweise ja, da schon der Besitz strafbar ist.
Faszinierend: Da gammelt eine Frage >2 Stunden im Usenet herum und dann
antworten gleich Zwei innerhalb von 2 Minuten.
Falk
|
| |
| no comments |
|
  |
Author: Martin EbertMartin Ebert Date: Dec 26, 2007 06:32
Falk Willberg wrote:
> Juergen P. Meier schrieb:
>>Lass mich raten: DAs weiterleiten an die Polizei ist auch strafbar?
> Wie willst Du etwas weitergeben, das Du nicht besessen hast? Und da der
> _Besitz_ strafbar ist...
... wird folgerichtig gegen Dich ermittelt; dann wegen GeringfĂŒgigkeit
das Verfahren eingestellt. Das ist alles nicht neu.
Das spÀter folgende Problem ist, dass bei jeder Verkehrskontrolle die
Herren sehen, was alles mal vorlag.
Mt
|
| |
| 151 Comments |
|
  |
Date: Dec 26, 2007 07:01
Hans Bonfigt wrote:
[...]
> | Internet-Nutzer, die Mails mit kinderpornografischem Inhalt erhielten,
> | sollten sich bei der Polizei melden und die Mail den Behörden weiter-
> | leiten.
Die werden sich ueber den Ratschlag bedanken. Da der Besitz
strafbar ist, erzeugt das zusaetzlichen Aufwand, dazu Aerger beim
Buerger. Das Standardvorgehen waere Metadaten festhalten,
Bildmaterial loeschen, Strafverfolgung benachrichtigen.
> | "Schon als Adressat solcher Mails kann man ins Visier der
> | Ermittler geraten."
Natuerlich: wenn die Ermittler einen Versender ueberwachen oder
ausheben, faellt ihnen uU dessen Adressatenliste in die Hand. Und
natuerlich werden sie der nachgehen (muessen).
--
MfG/Best regards
helmut springer panta rhei
|
| |
| no comments |
|
  |
Author: ChrisChris Date: Dec 26, 2007 07:05
On 2007-12-26, Helmut Springer wrote:
>> | "Schon als Adressat solcher Mails kann man ins Visier der
>> | Ermittler geraten."
> Natuerlich: wenn die Ermittler einen Versender ueberwachen oder
> ausheben, faellt ihnen uU dessen Adressatenliste in die Hand. Und
> natuerlich werden sie der nachgehen (muessen).
Empfaengerlisten bei SPAM? Na, das macht sicher Spass die
auszuwerten...
Laeuft doch eh auf $random@$domainliste hinaus.
Gruss,
Chris
|
| |
| no comments |
|
  |
|
|
  |
Date: Dec 26, 2007 07:10
Hans Bonfigt wrote:
[...]
> | Vogt weist darauf hin, dass sich Internet-Nutzer bei Kinderporno-
> | grafie sehr schnell strafbar machen - "schon wenn man zielgerichtet
> | mit bestimmten Begriffen nach Kinderpornografie sucht"
>
> Nee, schon klar. Mit bestimmten Begriffen.
Wahrscheinlich die uebliche journalistische Verkuerzung.
Wenn jemand gezielt mit einschlaegigen Begriffen entsprechendes
Material sucht und findet, duerfte er bei einer eventuellen
Beschlagnahme und Untersuchung seines Rechners ein Problem bekommen:
Beschaffung und Besitz ist strafbar, und Besitz beinhaltet das
Bewusstsein ueber den Inhalt. Letzteres ist bei zielgerichteter
Suche durchaus zu unterstellen.
< http://www.lawblog.de/index.php/archives/2007/01/12/kinderpornografie-ein-blick-ins.../>
--
MfG/Best regards
helmut springer panta rhei
|
| |
| no comments |
|
|
|
|