Author: david.muellerdavid.mueller Date: Dec 21, 2006 11:35
Mahlzeit...
>> Übrigens ist Heiligabend kein gesetzlicher Feiertag, sondern
>> ein "stiller Tag", an dem ab 14 Uhr bestimmte unpassende
>> Veranstaltungen verboten sind. Es handelt sich um einen
>> "unechten Feiertag" ("Brauchtumstag").
>
> Jetzt schreibe ich doch was dazu:
>
> Allerdings wurde er im BAT zum Quasifeiertag erhoben, genau wie
> Silvester, zur Kompensation des wegfallenden, zweiten BAT§15.a-Tages.
Also dass der BAT mit der realen Welt nicht wirklich viel zu tun hat,
ist ja wohl schon lange klar :).
SCNR,
David
|