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Author: MySpamMySpam Date: Mar 26, 2008 14:18
So weit, so schlecht::))
Info.Wien@upc.at schrieb:
>
> Sehr geehrter Herr Sabitzer,
> Vielen Dank fuer Ihr E-Mail.
>
>
> Ich habe Ihre Kuendigung an die zustaendige Abteilung weitergeleitet.
>
>
>
> Sie erhalten eine...
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Author: Rudolf MachoRudolf Macho Date: Mar 26, 2008 15:09
"MySpam" schrieb:
>
> Es bleibt weiterhin die Frage interessant, ob man sich aus
> ORF-Sicht ein portables Internet nehmen muss (ich zahle an meinem
> Hauptwohnsitz ORF-Gebühr. Dann
> könnte ich mein "Radio" überall hin mitnehmen. Das ist, soweit ich den
> Artikel verstehe, legal).
> Soweit ich den Artikel (und das dahinterliegende Gesetz) verstehe,
> geht es nicht um Technik (wie z.b. TV-Karten -> seit der
> Digitalisierung ist der ORF ohne ORF-Box sowieso nicht mehr zu
> empfangen), sondern um die potentielle Möglichkeit sowas zu empfangen
> (so ähnlich wie die Kopierabgabe auf DVD-Laufwerke). Dh. man muss
> nicht etwas tun, um gebührenpflichtig zu werden, es reicht dass man
> etwas tun könnte (in der Zukunft).
>
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Author: Rudolf GruberRudolf Gruber Date: Mar 26, 2008 23:29
>>> Rechtliche Grundlage für die Einhebung der Rundfunkgebuehren ist
> das Rundfunkgebuehrengesetz (RGG). Nach dessen § 1 sind
> Rundfunkeinrichtungen technische Geraete, die Darbietungen unmittelbar
> optisch oder akustisch wahrnehmbar machen. Wer eine
> Rundfunkempfangseinrichtung in Gebaeuden betreibt, hat Gebuehren zu
> entrichten. Dem Betrieb einer Rundfunkempfangseinrichtung ist deren
> Betriebsbereitschaft gleichzuhalten. Es wird also lediglich darauf
> abgestellt, ob ein betriebsbereites Empfangsgerät in einem Gebaeude
> besteht. Nach der gesetzlichen Definition fallen daher PCs auch unter die
> Gebuehrenpflicht. Dabei macht es keinen Unterschied, ob es sich um einen
> PC oder z.B. einen Laptop mit Datenkarte handelt. Da auch mobile Computer
> im Gebaeuden betrieben werden...
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Date: Mar 27, 2008 01:30
On Thu, 27 Mar 2008 07:29:38 +0100, "Rudolf Gruber"
wrote:
>
>>>> Rechtliche Grundlage für die Einhebung der Rundfunkgebuehren ist
>> das Rundfunkgebuehrengesetz (RGG). Nach dessen § 1 sind
>> Rundfunkeinrichtungen technische Geraete, die Darbietungen unmittelbar...
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Author: Wolfgang DeckerWolfgang Decker Date: Mar 27, 2008 02:23
"Rudolf Gruber" schrub:
>Kann mir jemand erklären, was eine betriebsbereite
>Rundfunkempfangseinrichtung ist?
Ein technisches Gerät, mit dessen Hilfe du Rundfunk empfangen kannst.
>Fällt da meine Word-Schreibmaschine (PC ohne Internet) drunter?
Kannst du mit der Radio hören?
>Sind Mobiltelefone neuerer Bauart (können ja alle zumindest über Internet
>Rundfunk empfangen) jetzt Laptops gleichzsetzen und damit gebührenpflichtig?
Mobiltelefone fallen IMHO nicht unter die Gebührenpflicht, da sie nicht
generell "in Gebäuden" betrieben werden.
§ 2. (1) Wer eine Rundfunkempfangseinrichtung im Sinne des § 1 Abs. 1 in
Gebäuden betreibt (Rundfunkteilnehmer), hat Gebühren nach § 3 zu
entrichten.
>Wo findet man eigentlich den vollständigen RGG-Text?
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Author: Rudolf GruberRudolf Gruber Date: Mar 29, 2008 03:34
"Helmut Wabnig" schrieb im Newsbeitrag
news:fimmu3t4a1q4ju9l55bn4fl624d65bondi@4ax.com...
>>Kann mir jemand erklären, was eine betriebsbereite
>>Rundfunkempfangseinrichtung ist?
>>Fällt da meine Word-Schreibmaschine (PC ohne Internet) drunter?
>
> Kannst du mit deiner Schreibmaschine Radio hören?
Also löst ein PC nicht grundsätzlich Gebührenpflicht aus.
>
>>Wie siehts mit einem Fernseher aus, der entweder keine Antenne hat oder
>>nicht am Strom hängt? - Der wäre ja auch nicht betriebsbereit.
>
> Doch, er ist betriebsbereit.
> Wenn er am Strom hängt, ist er IN BETRIEB.
Das versteh ich nicht ganz. Wenn das Gerät gar keinen Strom hat, kann ich es
ja nicht in Betrieb nehmen.
Und wenn das Gerät am Strom hängt, müsste ich es ja erst einschalten um es
zu betreiben.
Irgendwie tu ich mich schwer mit dem Begriff betriebsbereit.
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Author: Hans HuberHans Huber Date: Mar 29, 2008 03:53
"Rudolf Gruber" schrieb
> Das versteh ich nicht ganz. Wenn das Gerät gar keinen Strom hat, kann ich
> es ja nicht in Betrieb nehmen.
> Und wenn das Gerät am Strom hängt, müsste ich es ja erst einschalten um es
> zu betreiben.
> Irgendwie tu ich mich schwer mit dem Begriff betriebsbereit.
eigenartig ... diese Endlosdiskussion kommt in allen Facetten alle 2 Monate
wieder.
Ein im Karton verpacktes und am Dachboden gelagertes Gerät wird wohl nicht
als Betriebsbereit gelten. Ein Fernseher bei dem ledliglich der Netzstecker
gezogen wurde jedoch wohl schon. Alles dazwischen ist wohl grauzone und
meiner Meinung nach ohnehin in der Praxis irrelevant (oder wer verstellt
sich seinen Wohnraum mit elektronischen Geräten, die zwar prinzipell
betriebsbereit sind oder es mit wenigen Handgriffen gemacht werden können
aber dennoch NIE benutzt werden - wohl nur ein Nostalgie-Sammler?).
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Author: Viktor KunzViktor Kunz Date: Mar 29, 2008 04:21
Hans Huber schrieb:
> "Rudolf Gruber" schrieb
>
>> Das versteh ich nicht ganz. Wenn das Gerät gar keinen Strom hat, kann ich
>> es ja nicht in Betrieb nehmen.
>> Und wenn das Gerät am Strom hängt, müsste ich es ja erst einschalten um es
>> zu betreiben.
>> Irgendwie tu ich mich schwer mit dem Begriff betriebsbereit.
>
>
> eigenartig ... diese Endlosdiskussion kommt in allen Facetten alle 2 Monate
> wieder.
>
> Ein im Karton verpacktes und am Dachboden gelagertes Gerät wird wohl nicht
> als Betriebsbereit gelten. Ein Fernseher bei dem ledliglich der Netzstecker
> gezogen wurde jedoch wohl schon. Alles dazwischen ist wohl grauzone und
> meiner Meinung nach ohnehin in der Praxis irrelevant (oder wer verstellt
> sich seinen Wohnraum mit elektronischen Geräten, die zwar prinzipell
> betriebsbereit sind oder es mit wenigen Handgriffen gemacht werden können
> aber dennoch NIE benutzt werden - wohl nur ein Nostalgie-Sammler?). ...
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Author: Hans HuberHans Huber Date: Mar 29, 2008 04:24
"Viktor Kunz" schrieb
> grundsätzlich gebührenpflichtig. Was die GEZ sich alles einfallen lässt
> und mehr kann man auf gez-abschaffen.de nachlesen.
wir sind hier in Österreich - der Insel der seligen! - zuhause und
verfolgen die GEZ-Machenschaften unserer Lieblingsnachbarn mit einem
Schmunzeln (z.b. Gebührenpflicht auf Bankomaten).
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Author: Wolfgang DeckerWolfgang Decker Date: Mar 29, 2008 06:31
Viktor Kunz schrub:
>Ihr werdet euch wundern, aber auch ein defektes Gerät auf dem Dachboden
>unter dicker Staubschicht gilt als anmeldepflichtig.
Nein, tut es nicht.
>und mehr kann man auf gez-abschaffen.de nachlesen.
Was die GEZ möchte und was nicht, ist in Österreich vollkommen
irrelevant.
lg
Wolfgang
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