| Re: Vertragskündigung Gewerbebetrieb |
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Group: at.gesellschaft.recht · Group Profile
Author: Katharina FuhrmannKatharina Fuhrmann Date: May 16, 2008 09:26
Heinrich Moser schrieb:
> "Er|ch T|@p@k" gmx.net> writes:
>> eine gute Bekannte -Friseurgeschäft mit einer Angestellten- hat diese
>> Woche bei einem (unaufgeforderten) Besuch eines "Keilers" einen
>> Werbevertrag für 2 Jahre unterschrieben den sie nunmehr bereut. Auch
>> wurde gleich ein Abbuchungsauftrag bei ihrer Hausbank unterzeichnet.
>> Kann sie nun einen stornofreien Rücktritt einfordern, wenn ja,
>> innerhalb welcher Frist? Sind besondere Modalitäten erforderlich?
>
> Ich glaube nicht, dass das geht, da das einwöchige Rücktrittsrecht bei
> Haustürgeschäften (§3 Konsumentenschutzgesetz) nur für Konsumenten
> gilt, und ich einmal annehme, dass sich der "Werbevertrag" auf ihr
> Unternehmen (sprich: ihr Friseurgeschäft) bezieht.
Das wird wohl genau die Frage sein!
Wenn z.B. um einen Telefonvertrag geht oder ein Zeitschriftenabo, ist
auch ein Friseurgeschäft ein Konsument, gehts z.B. um eine neue Sorte
von Haarfärbemitteln oder Pflegeprodukten, ist ein Friseurgeschäft
sicher kein Konsument mehr.
Kathi (die auch nicht glaubt, daß z.B. bei der Kaffeemaschine die
Gewährleistung ausgeschlossen werden könnte oder bei Radio, wenns an
ein Friseurgeschäft verkauft werden)
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