Hausverwaltung zur Erneuerung der Steigleitung zwingen?
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Hausverwaltung zur Erneuerung der Steigleitung zwingen?         


Author: Thomas Zehetbauer
Date: Mar 9, 2008 05:39

Meine neue Wohnung ist vorzählerseitig mit nur 16A abgesichert. Das
wollte ich von einem Elektriker ändern und eventuell auch gleich
Drehstrom einleiten lassen. Nachdem die Steigleitung mit 35mm2 aber
nach heutigen Standards und Vorschriften nur noch für 10 Haushalte
anstelle der angeschlossenen 20 zulässig wäre, müsste diese zuerst
erneuert werden.

Nach OGH Entscheidung 5Ob210/01w gehört es zum heute üblichen Standard
einer elektrischen Anlage, damit eine Wohnung nicht nur beleuchten,
sondern auch die heute in einem Haushalt üblichen Elektrogeräte (wie
zB Waschmaschine, Geschirrspüler, Kühlschrank, Bügeleisen oder
Fernseher) - auch gleichzeitig - benützen zu können. Damit handelt es
sich bei der Erneuerung der Steigleitung um eine Erhaltungsarbeit im
Sinne des §14 (1) WEG iVm § 3 MRG.

Wie gehe ich nun weiter vor, um die Hausverwaltung schnellstmöglich
zur Erneuerung der Steigleitung zu zwingen? Dies ist nach dem
Protokoll der letzten Eigentümerversammlung auch zur Umsetzung der
Nullungsverordnung von Wienstrom verpflichtend notwendig. Kann ich
eine diesbezügliche Klage nun selbst beim Bezirksgericht einbringen?

Tom
35 Comments
Re: Hausverwaltung zur Erneuerung der Steigleitung zwingen?         


Author: Johann Mayerwieser
Date: Mar 9, 2008 06:24

Thomas Zehetbauer hostmaster.org> wrote:
>
>Wie gehe ich nun weiter vor, um die Hausverwaltung schnellstmöglich
>zur Erneuerung der Steigleitung zu zwingen? Dies ist nach dem
>Protokoll der letzten Eigentümerversammlung auch zur Umsetzung der
>Nullungsverordnung von Wienstrom verpflichtend notwendig. Kann ich
>eine diesbezügliche Klage nun selbst beim Bezirksgericht einbringen?
>

Vor gerichtlichem Verfahren könnte man einmal so anfangen:
http://kurl.de/nullungsverordnung-hv

Liebe Grüße
Hannes

--
Für persönliche Nachricht Reply-Adresse verwenden und "usenet" im Betreff einfügen.
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Re: Hausverwaltung zur Erneuerung der Steigleitung zwingen?         


Author: Katharina Fuhrmann
Date: Mar 9, 2008 07:07

Thomas Zehetbauer schrieb:
>
> Wie gehe ich nun weiter vor, um die Hausverwaltung schnellstmöglich
> zur Erneuerung der Steigleitung zu zwingen? Dies ist nach dem
> Protokoll der letzten Eigentümerversammlung auch zur Umsetzung der
> Nullungsverordnung von Wienstrom verpflichtend notwendig. Kann ich
> eine diesbezügliche Klage nun selbst beim Bezirksgericht einbringen?

Ist das eine Mietwohnung oder eine Eigentumswohnung?
Und wie wärs erstmal mit reden statt klagen?
Oder hast du das schon probiert und die HV schaltet auf stur?

Kathi (die GsD die Steigleitungen schon erneuert hat)
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Re: Hausverwaltung zur Erneuerung der Steigleitung zwingen?         


Author: Paul Wiesner
Date: Mar 9, 2008 07:54

Thomas Zehetbauer schrieb:
> Nach OGH Entscheidung 5Ob210/01w gehört es zum heute üblichen Standard
> einer elektrischen Anlage, damit eine Wohnung nicht nur beleuchten,
> sondern auch die heute in einem Haushalt üblichen Elektrogeräte (wie
> zB Waschmaschine, Geschirrspüler, Kühlschrank, Bügeleisen oder
> Fernseher) - auch gleichzeitig - benützen zu können. Damit handelt es
> sich bei der Erneuerung der Steigleitung um eine Erhaltungsarbeit im
> Sinne des §14 (1) WEG iVm § 3 MRG.

Bist du dir sicher das du 5Ob210/01w auch gelesen hast?

| Wenngleich der Anschlusswert von 4 kW nach heutigem Maßstab gering
| dimensioniert sei, sei zu bedenken, dass dieser Wert in gleicher Form
| für sämtliche Einheiten des Hochhauses gelte. Der Anschlusswert habe
| auch dem damaligen Stand der Technik entsprochen. Eine etwaige
| Verbesserung für die Wohnungseinheit der Antragstellerin zur
| Erreichung eines heute üblichen Anschlusswerts von etwa 10 kW sei
| nicht mittels Antrags nach § 13a Abs 1 Z 1 WEG durchsetzbar, sondern
| müsste hiefür ein Änderungsanspruch nach § 13 Abs 2 WEG erhoben
| werden, wofür die Kosten vom Wohnungseigentümer allein zu tragen
| wären.
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Re: Hausverwaltung zur Erneuerung der Steigleitung zwingen?         


Author: Franz Glaser
Date: Mar 9, 2008 07:53

Katharina Fuhrmann wrote:
> Thomas Zehetbauer schrieb:
>>
>> Wie gehe ich nun weiter vor, um die Hausverwaltung schnellstmöglich
>> zur Erneuerung der Steigleitung zu zwingen? Dies ist nach dem
>> Protokoll der letzten Eigentümerversammlung auch zur Umsetzung der
>> Nullungsverordnung von Wienstrom verpflichtend notwendig. Kann ich
>> eine diesbezügliche Klage nun selbst beim Bezirksgericht einbringen?
>
> Ist das eine Mietwohnung oder eine Eigentumswohnung?

Er hat von "Eigentümerversammlung" geschrieben.
> Und wie wärs erstmal mit reden statt klagen?
> Oder hast du das schon probiert und die HV schaltet auf stur?
>
> Kathi (die GsD die Steigleitungen schon erneuert hat)

MfG
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Re: Hausverwaltung zur Erneuerung der Steigleitung zwingen?         


Author: Thomas Zehetbauer
Date: Mar 9, 2008 09:03

On Mar 9, 3:07 pm, Katharina Fuhrmann
wrote:
> Ist das eine Mietwohnung oder eine Eigentumswohnung?

Ist eine Eigentumswohnung.
> Und wie wärs erstmal mit reden statt klagen?

Habe ich schon versucht. Die Hausverwaltung hat mich auf eine
diesbezügliche Anfrage per e-mail vom 21. Februar trotz mehrfacher
Urgenzen erstmal bis letzten Montag warten lassen. Da habe ich dann
mal die Chefin erwischt, die mir gesagt hat, dass sie erst abwarten
will, wieviel Geld nach der Endabrechnung der Fassadensanierung noch
im Reparaturfonds ist und dann wäre ihr der Austausch der
Aufzugskabinen (wegen der Innentüren) wichtiger als die Steigleitung /
Nullungsverordnung. Seither bin ich der Überzeugung, dass man diese
Hausverwaltung durch ein Gerichtsurteil zur Instandsetzung der
Steigleitung zwingen muss.
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Re: Hausverwaltung zur Erneuerung der Steigleitung zwingen?         


Author: Thomas Zehetbauer
Date: Mar 9, 2008 09:09

Weiterlesen, du zitierst aus dem Urteil das der OGH eben aufgehoben
hat.

Tom
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Re: Hausverwaltung zur Erneuerung der Steigleitung zwingen?         


Author: Paul Wiesner
Date: Mar 9, 2008 09:39

Thomas Zehetbauer schrieb:
> Weiterlesen, du zitierst aus dem Urteil das der OGH eben aufgehoben
> hat.

Hoppala. Danke, man sollte sowas wohl besser von unten nach oben lesen.

Paulchen
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Re: Hausverwaltung zur Erneuerung der Steigleitung zwingen?         


Author: Michael
Date: Mar 9, 2008 09:39

Thomas Zehetbauer hostmaster.org> wrote:
>Seither bin ich der Überzeugung, dass man diese
>Hausverwaltung durch ein Gerichtsurteil zur Instandsetzung der
>Steigleitung zwingen muss.

Die letztendliche Entscheidungsgewalt habt doch eh ihr als Eigentümer!
Wenn ihr einen Mehrheitsbeschluss fasst, dass irgendwas am Haus
verändert/verbessert werden soll, dann hängt das nicht von der Lust
und Laune der HV ab, sondern ihr gebt ihr den Auftrag, das zu machen
und sie kümmern sich darum. Die HV ist ja nur Auftragnehmer was die
Verwaltung betrifft, kann aber nicht Dinge einfach bestimmen. Notfalls
wird der HV angedroht, sie auszutauschen, wenn sie nicht parieren.

Ich sehe da keinen Bedarf, irgendein Gericht einzuschalten. Wenn ich
meinem Automechaniker sage, er soll einen Ölwechsel durchführen, hat
sich dieser nicht zu weigern. Und falls doch, suche ich mir eben eine
andere Werkstatt.
>Übrigens, im Haus war jetzt ein Anschlag, dass eine Mieterin /
>Eigentümerin die Erlaubnis zur Montage einer Satelliten-Antenne am
>Dach per Gerichtsbeschluß durchsetzen will. Hätte sie dazu die
>Zustimmung der Hausverwaltung oder einen Umlaufbeschluss gebraucht?
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Re: Hausverwaltung zur Erneuerung der Steigleitung zwingen?         


Author: Thomas Zehetbauer
Date: Mar 9, 2008 11:54

Was ist daran falsch? Im Netznutzungsvertrag von Wien Energie wird das
als "vereinbarte maximale Netznutzung" bezeichnet. In meinem Fall
sogar nur 3500W.

Tom
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