Hausverwaltung gibt Eigentümerliste nicht heraus
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Hausverwaltung gibt Eigentümerliste nicht heraus         


Author: Stefan Hammer
Date: Mar 21, 2008 05:11

Unsere Hausverwaltung verweigert einen Eigentümer die Liste mit dem Hinweis,
dass einige Eigentümer die Weitergabe ihrer Daten untersagt haben. Dieses
Schreiben hat der Rechtsanwalt des Eigentümers erhalten.

Das WEG schreibt aber vor, dass der Hausverwalter die Eigentümerliste
herausgeben muß (da ja nur so alle Wohnungseigentümer angeschrieben werden
können um eine Kündigung der Hausverwaltung rechtens durchführen zu können)
jetzt verschanzt er sich hinter diesen sogenannten "Untersagungen".

Jetzt wäre unsere Forderung das er

1.) Diese Schreiben uns vorlegt, woraus zu ersehen ist das ein Eigentümer
die Weitergabe der Adressen auf dieser Liste untersagt, weil nur zu sagen
das einer das Untersagt hat ist doch zu wenig (meines Erachtens).

2.) Der Eigentümerliste mit den beeinspruchten Adressen einfach unkenntlich
macht und als Bestätigung auch eine Kopie der Namen & Unterschrift des
Eigentümers beilegt, der die Weitergabe seiner Adresse verboten hat.

Ist unter diesen Voraussetzungen die Hausverwaltung trotzdem Verpflichtet
die Eigentümerliste herauszugeben?

Die Hausverwaltung hat halt Angst das Sie gekündigt wird und möchte alles
unternehmen damit wir nicht zu der, für uns so wichtigen Eigentümerliste,
kommen.
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18 Comments
Re: Hausverwaltung gibt Eigentümerliste nicht heraus         


Author: Katharina Fuhrmann
Date: Mar 21, 2008 08:06

Stefan Hammer schrieb:
>
> Die Hausverwaltung hat halt Angst das Sie gekündigt wird und möchte alles
> unternehmen damit wir nicht zu der, für uns so wichtigen Eigentümerliste,
> kommen.

Also vielleicht ist die HV auch schon schlichtweg genervt, das kann
ich inzwischen schon nachvollziehen.
Hier wurde dir schon mehrfach gesagt, daß du schlichtweg einen
Grundbuchsauszug brauchst, da stehen alle Eigentümer drin. Wenn du das
nicht schnallst und dein Rechtsanwalt auch nicht, dann ist es
vielleicht besser die HV nicht zu kündigen.....

Kathi (der die Suderei schon ein wenig den Nerv raubt)
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Re: Hausverwaltung gibt Eigentümerliste nicht heraus         


Author: Hans Huber
Date: Mar 21, 2008 08:41

"Katharina Fuhrmann" schrieb
> Hier wurde dir schon mehrfach gesagt, daß du schlichtweg einen
> Grundbuchsauszug brauchst, da stehen alle Eigentümer drin.

ja, das wurde gesagt
ebenfalls festgestellt wurde aber auch, dass ihm das nur geschätzt 2/3 der
Adressen (AFAIR gehts um eine dreistellige Zahl an Miteigentümern!) bringen
wird, weil der Rest veraltet ist. Und zu jedem Eigentümer eine
Melderegisterabfrage durchführen wird öde.
> Kathi (der die Suderei schon ein wenig den Nerv raubt)

ich kann ihn ehrlichgesagt schon verstehen. Die Zeit die er aufwendet zahlt
ihm sicherlich keiner. Wenns viel ist bekommt er vom einen oder anderen
Eigentümer wenn alles über die Bühne ist einen feuchten Händedruck. Ist doch
immer das gleiche - 90%% der Miteigentümer rühren keinen Finger, beantworten
nichtmal in den Briefkasten eingeworfene und mit "JA/NEIN" vorformulierte
Meinungsfindungs-Anfragen. Als engagierter Miteigentümer kämpfst völlig
einsam gegen Windmühlen.
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Re: Hausverwaltung gibt Eigentümerliste nicht heraus         


Author: Stefan Hammer
Date: Mar 21, 2008 08:41

>
> Also vielleicht ist die HV auch schon schlichtweg genervt, das kann
> ich inzwischen schon nachvollziehen.
> Hier wurde dir schon mehrfach gesagt, daß du schlichtweg einen
> Grundbuchsauszug brauchst, da stehen alle Eigentümer drin.
> Kathi (der die Suderei schon ein wenig den Nerv raubt)

Sorry, ist aber auch schon oft gesagt worden, dass im Grundbuchsauszug die
Adressen nicht aktuell sind, z.B. habe ich einen vor mir liegen vom März 08,
da ist die Adresse eines Eigentümers, der vor 5 Jahre in Kapfenberg gewohnt
hat, mit seiner Kapfenberger Adresse angegeben, lebt aber schon seit 5 Jahre
in Vorarlberg.
Also die Adressen sind nicht aktuell, somit der Grundbuchsauszug für eine
Kündigung nicht zu gebrauchen

Stefan
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Re: Hausverwaltung gibt Eigentümerliste nicht heraus         


Author: David Seppi
Date: Mar 21, 2008 09:05

Stefan Hammer schrieb:
> Sorry, ist aber auch schon oft gesagt worden, dass im Grundbuchsauszug die
> Adressen nicht aktuell sind, z.B. habe ich einen vor mir liegen vom März
> 08, da ist die Adresse eines Eigentümers, der vor 5 Jahre in Kapfenberg
> gewohnt hat, mit seiner Kapfenberger Adresse angegeben, lebt aber schon
> seit 5 Jahre in Vorarlberg.

Dann melde das dem zuständigen Grundbuchsgericht. Das wird die bestimmt
interessieren, daß da jemand seine Meldepflichten nicht einhält.
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Re: Hausverwaltung gibt Eigentümerliste nicht heraus         


Author: Hans Huber
Date: Mar 21, 2008 09:26

"David Seppi" schrieb
> Dann melde das dem zuständigen Grundbuchsgericht. Das wird die bestimmt
> interessieren, daß da jemand seine Meldepflichten nicht einhält.

wo ist solch eine Meldepflicht bei Wohnungseigentum denn definiert?
Sofern ein Verwalter bestellt ist, ist dieser ja (zwecks Steuern und
Abgaben) ohnehin gelistet, und dies ist meines Erachtens der einzige Eintrag
den die öffentliche Hand dann interessiert.
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Re: Hausverwaltung gibt Eigentümerliste nicht heraus         


Author: Hans Huber
Date: Mar 21, 2008 09:36

"Katharina Fuhrmann" schrieb
> Hier wurde dir schon mehrfach gesagt, daß du schlichtweg einen
> Grundbuchsauszug brauchst, da stehen alle Eigentümer drin.

abgesehen von der Problematik der veralteten Adressen im GB-Auszug sehe ich
noch eine weitere: Selbst wenn die dort eingetragene Anschrift aktuell ist,
so muss es sich nicht gleichzeitig um die dem Verwalter bekanntgegebene
Zustellanschrift halten. Und das WEG2002 sieht vor, dass die bekanntgegebene
Anschrift nicht nur für die Zustellung der Abrechnung, sondern auch für
Umlaufbeschlüsse, Einladungen zur WE-Versammlung etc.. zu verwenden ist.
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Re: Hausverwaltung gibt Eigentümerliste nicht heraus         


Author: Hans Huber
Date: Mar 21, 2008 09:45

"Stefan Hammer" schrieb
> Ist unter diesen Voraussetzungen die Hausverwaltung trotzdem Verpflichtet
> die Eigentümerliste herauszugeben?

darauf habe ich zwar keine Antwort - allerdings würde ich die Sache ohnehin
anders angehen:

Wann war die letzte Eigentümerversammlung?
Alle zwei Jahre ist eine Eigentümerversammlung jedenfalls durchzuführen.
Diese Eigentümerversammlung hat die HV zu organisieren (also korrekte
Einladung, Kundmachung, ...)

Im Zuge dieser Eigentümerversammlung musst Du dann das Thema Absetzung der
HV zum Tagesordnungspunkt erklären und durchziehen. Da ihr mangels
Interesse/Anwesenheit der Eigentümermehrheit vermutlich nicht beschlussfähig
seid wird es dann zwar zu einem Umlaufbeschluss kommen, den aber ebenfalls
die HV umsetzen muss.

Dass die HV sich vermutlich auf biegen und brechen wehren wird ist klar -
aber damit soll sich die rechtsfreundliche Vertretung der neuen HV doch
herumärgern.
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Re: Hausverwaltung gibt Eigentümerliste nicht heraus         


Author: Michael
Date: Mar 25, 2008 00:34

David Seppi a1.net> wrote:
>Dann melde das dem zuständigen Grundbuchsgericht. Das wird die bestimmt
>interessieren,

Hahaha, der war gut. :)))
> daß da jemand seine Meldepflichten nicht einhält.

Das Grundbuch hat damit absolut gar nichts zu tun. Wenn ich an den
(finanziellen) Aufwand denke, den ich damit hatte, meine Adresse im
Grundbuch zu aktualisieren, kann ich das gut verstehen, dass das nicht
jedermann macht.

Die vom Grundbuchamt waren dermassen unkooperativ. Begründung, warum
sie mir nicht einen Antrag für Adressänderung einfach mit geschwärzten
Namen von jemand anderen geben kann: "Wir waren hier mal 3 Mitarbeiter
und jetzt sind wir nur noch zu zweit und müssen gleich viel Arbeit
erledigen." KEIN SCHERZ!! Grundbuchamt Hernals/Elterlein Platz!

Schlussendlich musste ich mir eine Rechtsanwältin nehmen und zahlen,
damit die diesen Drecks-Wisch für mich formulierte.
no comments
Re: Hausverwaltung gibt Eigentümerliste nicht heraus         


Author: Wolfgang Decker
Date: Mar 25, 2008 00:57

Michael schrub:
>Die vom Grundbuchamt waren dermassen unkooperativ. Begründung, warum
>sie mir nicht einen Antrag für Adressänderung einfach mit geschwärzten
>Namen von jemand anderen geben kann: "Wir waren hier mal 3 Mitarbeiter
>und jetzt sind wir nur noch zu zweit und müssen gleich viel Arbeit
>erledigen." KEIN SCHERZ!! Grundbuchamt Hernals/Elterlein Platz!
>
>Schlussendlich musste ich mir eine Rechtsanwältin nehmen und zahlen,
>damit die diesen Drecks-Wisch für mich formulierte.

Hm, vielleicht bin ich jetzt sehr naiv, aber eine Meldung einer
Adressänderung muss von einer Rechtsanwältin formuliert werden?
Was steht da drin, das man nicht selbst auch schreiben könnte?

lg
Wolfgang
--
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Einige meiner besten Freunde sind Fremde.
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