Re: Dienstvorschriften für Anhaltung bei Verkehrskontrollen         


Author: Jens Frankenstein
Date: May 15, 2008 11:23

"Matthias Feichtinger" schrieb im Newsbeitrag:
> [...]
> Ich fasse zusammen: Ein kellenloser Polizist hält einen quer über der
> Straße im Gegenverkehr fahrenden LKW auf, indem er auf dessen Trittbrett
> springt, trotz Verkehr in beiden Richtungen.
> _Meine_ Frage hiezu: _Wie_ macht er das? Flummi? Peter Pan?
> (Anmerkung; Man nenne mir einen LKW mit Trittbrettern)
>

Hallo, Matthias, hallo NG!

Ok, ich verstehe, man macht sich lustig über den Sachverhalt.
Vielleicht habe ich ihn nicht praxisgerecht genug geschildert, bzw. nicht
ausführlich genug.
Weiters erbat ich eine Auskunft über Quellen, welche etwaige Vorschriften
für das Anhalten von Fahrzeugen beinhalten.

Jedenfalls habe ich nicht mit einer solchen Antwort gerechnet, will es also
noch einmal versuchen.

Also, von Neuem, genauer geschildert:

Letzlich fuhr jemand in der Steiermark, aus Richtung Salzburg kommend, auf
der B320 in Richtung Graz, als im Bereich der Kreuzung B320 - Einfahrt
Stainach West plötzlich auf dessen Seite ein Polizist auf die Straße lief,
so dass er glaubte, er wolle ihn anhalten.
Als er seine Geschwindigkeit verringerte und sein Auto angehalten hatte,
überquerte der Polizist vor ihm die Straße, um einen LKW anzuhalten
(Fahrtrichtung Salzburg), welcher aber gerade in Richtung Stainach West
einbiegen wollte.
Der Polizist hatte keine Handkelle oder keinen Stab, wie er zum Anhalten
normalerweise verwendet wird, und führte die Anhaltung mit bloßer Hand
durch.
Der LKW (LKW-Zug mit Anhänger) war schon mit seinem Führerhaus in die
Einfahrt Richtung Stainach eingebogen, ich kann mir gut vorstellen, dass er
beim Einbiegen auch in seine gewünschte Fahrtrichtung geblickt hatte, und
den Polizisten vielleicht gar nicht gesehen hatte (zumindestens nicht, dass
er IHN anhalten wollte), als plötzlich der Polizist auf das Führerhaus (ich
formuliere es als Trittbrett, oder Aufstieg, oder was, weiss ich, wie das
heißt - vielleicht Einstieg???) sprang und dem Fahrer offenbar klarzumachen
versuchte, dass die Anhaltung ihn betreffe.
Danach musste der LKW-Zug wieder nach Anweisung des Polizisten
zurückschieben (in die B320!), weil der Polizist offenbar die Amtshandlung
auf der anderen Straßenseite durchführen wollte (dort ist eine Einfahrt zu
einem Firmengelände).
Durch diese Reversierungsmanöver des LKW kam es natürlich zu einem Stau, der
in jener Richtung, in die der LKW gefahren war, sogar in einen Tunnel
(Stainach-West) rückreichte, was naturgemäß nicht gerade ungefährlich zu
sein scheint (Gefahr von Auffahrunfällen).
Auch in Fahrtrichtung Graz entstand ein Stau, welcher während des mehrere
Minuten dauernden Umkehrmanövers (während dessen die Straße in beiden
Richtungen blockiert war) aufgrund des hohen Verkehrsaufkommens eine
unbekannte Länge erreicht haben dürfte.

Nun, meine ERNST GEMEINTE Frage noch einmal:

Hat sich der Polizist korrekt verhalten?
Gibt es irgendwo eine Quelle, wo man in die Vorschriften, welche ein
Exekutivbeamter beim Anhalten eines Fahrzeuges zum Zwecke einer
Verkehrskontrolle zu beachten hat, Einsicht nehmen kann?

Vielen Dank nochmal,

MfG,
Jens
diggit! del.icio.us! reddit!