Dienstvorschriften für Anhaltung bei Verkehrskontrollen
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Dienstvorschriften für Anhaltung bei Verkehrskontrollen         


Author: Jens Frankenstein
Date: May 15, 2008 08:31

Liebe NG'ler,

könntet Ihr mir bitte mit einer Information weiterhelfen?

Ich hätte gerne gewußt, wo sich die Vorschriften für die Exekutivbeamten
finden, welche eine Anhaltung von Kraftfahrzeugen zur Durchführung einer
Verkehrskontrolle regeln.

Ich würde gerne wissen, ob ein Polizist, der auf der linken Straßenseite
steht, ein auf der rechten Seite fahrendes Fahrzeug anhalten darf (incl.
Gefährdung und Behinderung des Gegenverkehrs mit nachfolgender Staubildung),
bzw. ob der Beamte eine Kelle zur Anhaltung benutzen MUSS, oder ob er gar
auf das Trittbrett eines noch rollenden LKW aufspringen darf.

Könnte ihr mir bitte Links nennnen, oder sonstige Quellen, wo ich darüber
Näheres erfahren kann?

Vielen Dank für Eure Hilfe im voraus,

liebe Grüße,
Jens
12 Comments
Re: Dienstvorschriften für Anhaltung bei Verkehrskontrollen         


Author: Matthias Feichtinger
Date: May 15, 2008 09:33

Jens Frankenstein yahoo.com> schrieb:
[...]
Ich fasse zusammen: Ein kellenloser Polizist hält einen quer über der
Straße im Gegenverkehr fahrenden LKW auf, indem er auf dessen Trittbrett
springt, trotz Verkehr in beiden Richtungen.
_Meine_ Frage hiezu: _Wie_ macht er das? Flummi? Peter Pan?
(Anmerkung; Man nenne mir einen LKW mit Trittbrettern)

--
Fuer die p.t.Leser: Die naechste Zeile enthaelt alle Informationen. LG Matthias:-)
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Re: Dienstvorschriften für Anhaltung bei Verkehrskontrollen         


Author: Johann Mayerwieser
Date: May 15, 2008 10:42

Matthias Feichtinger hotmail.com> wrote:
>(Anmerkung; Man nenne mir einen LKW mit Trittbrettern)

Steyr 360

Nebenbei: Auf Grund des Vornamens des OP ist der Verdacht nicht
unbegründet, dass er die flasche NG erwischt hat.

Liebe Grüße
Hannes

--
Für persönliche Nachricht Reply-Adresse verwenden und "usenet" im Betreff einfügen.
Amerika ist die in Wunschträumen oder Albträumen wahrgewordene
Fortsetzung des Abendlandes. (Robert Crumb)
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Re: Dienstvorschriften für Anhaltung bei Verkehrskontrollen         


Author: Jens Frankenstein
Date: May 15, 2008 11:23

"Matthias Feichtinger" schrieb im Newsbeitrag:
> [...]
> Ich fasse zusammen: Ein kellenloser Polizist hält einen quer über der
> Straße im Gegenverkehr fahrenden LKW auf, indem er auf dessen Trittbrett
> springt, trotz Verkehr in beiden Richtungen.
> _Meine_ Frage hiezu: _Wie_ macht er das? Flummi? Peter Pan?
> (Anmerkung; Man nenne mir einen LKW mit Trittbrettern)
>

Hallo, Matthias, hallo NG!

Ok, ich verstehe, man macht sich lustig über den Sachverhalt.
Vielleicht habe ich ihn nicht praxisgerecht genug geschildert, bzw. nicht
ausführlich genug.
Weiters erbat ich eine Auskunft über Quellen, welche etwaige Vorschriften
für das Anhalten von Fahrzeugen beinhalten.

Jedenfalls habe ich nicht mit einer solchen Antwort gerechnet, will es also
noch einmal versuchen.

Also, von Neuem, genauer geschildert:

Letzlich fuhr jemand in der Steiermark, aus Richtung Salzburg kommend, auf
der B320 in Richtung Graz, als im Bereich der Kreuzung B320 - Einfahrt
Stainach West plötzlich auf dessen Seite ein Polizist...
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Re: Dienstvorschriften für Anhaltung bei Verkehrskontrollen         


Author: Florian Burger
Date: May 15, 2008 12:06

Jens Frankenstein schrieb:
> Ich hätte gerne gewußt, wo sich die Vorschriften für die
> Exekutivbeamten finden, welche eine Anhaltung von Kraftfahrzeugen zur
> Durchführung einer Verkehrskontrolle regeln.

§ 97 Abs 5 und 6 StVO.
> Ich würde gerne wissen, ob ein Polizist, der auf der linken
> Straßenseite steht, ein auf der rechten Seite fahrendes Fahrzeug
> anhalten darf (incl. Gefährdung und Behinderung des Gegenverkehrs mit
> nachfolgender Staubildung),

Ja. (Gefährdung, weil man aufpassen muss?)
> bzw. ob der Beamte eine Kelle zur
> Anhaltung benutzen MUSS,

Nein.
> oder ob er gar auf das Trittbrett eines noch
> rollenden LKW aufspringen darf.

Wenn er will... ja.

Florian
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Re: Dienstvorschriften für Anhaltung bei Verkehrskontrollen         


Author: Johann Mayerwieser
Date: May 15, 2008 14:02

"Jens Frankenstein" yahoo.com> wrote:
>Letzlich fuhr jemand in der Steiermark, aus Richtung Salzburg kommend, auf
>der B320 in Richtung Graz, als im Bereich der Kreuzung B320 - Einfahrt
>Stainach West plötzlich auf dessen Seite ein Polizist auf die Straße lief,
>so dass er glaubte, er wolle ihn anhalten.
>Als er seine Geschwindigkeit verringerte und sein Auto angehalten hatte,
>überquerte der Polizist vor ihm die Straße, um einen LKW anzuhalten
>(Fahrtrichtung Salzburg), welcher aber gerade in Richtung Stainach West
>einbiegen wollte.
>Der Polizist hatte keine Handkelle oder keinen Stab, wie er zum Anhalten
>normalerweise verwendet wird, und führte die Anhaltung mit bloßer Hand
>durch.

Den Anweisungen und Zeichen eines Polizisten ist Folge zu leisten,
wobei du niemanden dabei gefährden darfst.
>Der LKW (LKW-Zug mit Anhänger) war schon mit seinem Führerhaus in die
>Einfahrt Richtung Stainach eingebogen, ich kann mir gut vorstellen, dass er
>beim Einbiegen auch in seine gewünschte Fahrtrichtung...
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Re: Dienstvorschriften für Anhaltung bei Verkehrskontrollen         


Author: Jens Frankenstein
Date: May 15, 2008 20:08

Hallo Johann,
> "Johann Mayerwieser" schrieb
> Ging es wirklich nur um eine Verkehrskontrolle oder hätte der
> LKW-Fahrer dort nicht einbiegen dürfen (Fahrverbot, Höhen- oder
> Gewichtsbeschränkung, vorübergehnde Einschränkung der Befahrbarkeit
> dieser Straße?

Bei dieser Ortseinfahrt handelt es sich um Stainach-West, wo ein
Industriegebiet gelegen ist. Folglich gibt's dort keine Einschränkung der
Befahrbarkeit.
> Wenn das Reversiermanöver, bei dem der Polizist sicher den Verkehr
> angehalten hat, wirklich mehrere Minuten gedauert hat, dann hat der
> Polizist wahrscheinlich schon vorher den begründeten Verdacht gehabt,
> dass der LKW-Lenker keinen Führerschein hat:)

Tja, das ist auch die einzige Möglichkeit, die ich mir vorstellen kann (hat
der Polizist bereits aufgrund einer Fahndung auf ihn gewartet?), ansonsten
fände ich das Verhalten des Polizisten nicht nur dubios, sondern völlig
abnormal und entgegen aller Dienstvorschriften!
Liege ich da richtig?
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Re: Dienstvorschriften für Anhaltung bei Verkehrskontrollen         


Author: Roland Messerschmidt
Date: May 15, 2008 16:07

Hallo Hannes!

Johann Mayerwieser schrieb:
> Ging es wirklich nur um eine Verkehrskontrolle oder hätte der
> LKW-Fahrer dort nicht einbiegen dürfen (Fahrverbot, Höhen- oder
> Gewichtsbeschränkung,

Meines Wissens nach gibt es in Stainach ein Fahrverbot für LKW über
7,5t (ausgenommen...)
Und ein Zusteller würde auch nicht die längere Umfahrung fahren, um
"von hinten" dann wieder zurück in den Ort zu fahren - die
Bundesstraße ging schließlich in der guten alten Zeit kerzengerade
durch den Ort. Also wird das Abbiegemanöver alleine schon den
Polizisten aufgefallen sein.

Roland
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Re: Dienstvorschriften für Anhaltung bei Verkehrskontrollen         


Author: Jens Frankenstein
Date: May 15, 2008 22:47

"Roland Messerschmidt" schrieb
>
> Meines Wissens nach gibt es in Stainach ein Fahrverbot für LKW über 7,5t
> (ausgenommen...)

Dieses Fahrverbot für LKW über 7,5t existiert in Stainach NICHT. Es gibt
KEINERLEI Beschränkungen an der "alten" Bundesstraße...

MfG,
Jens
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Re: Dienstvorschriften für Anhaltung bei Verkehrskontrollen         


Author: Matthias Feichtinger
Date: May 15, 2008 13:53

Johann Mayerwieser gmail.com> schrieb:
> Matthias Feichtinger hotmail.com> wrote:
>
>>(Anmerkung; Man nenne mir einen LKW mit Trittbrettern)
> Steyr 360
:-)
--
Fuer die p.t.Leser: Die naechste Zeile enthaelt alle Informationen. LG Matthias:-)
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