Author: Stefan M. HuberStefan M. Huber Date: May 10, 2008 11:19
On Sat, 10 May 2008 18:43:24 +0200, Florian Burger
wrote:
>> Meine Frage dazu: Gilt das auch für Fähnchen im Inneren des Autos?
>
> Nein, es sei denn, der Lenker wird am Lenken des Kfz behindert.
Danke.
>> Die
>> Durchführungsverordnung finde ich nicht. Bzw. nicht den zitierten
>> §26a.
Nochmal danke.
>> Gilt das angebliche Verbot dann auch, wenn eine Fahnenstange am
>> abgestellten Fahrzeug angebunden wird?
>
> Wenn sich das Kfz auf einer Straße mit öffentlichen Verkehr befindet, ja.
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