Ich grüße euch!
http://ooe.orf.at/stories/276766/ spricht davon, dass lt. Kraftfahrgesetz
die kleinen Fähnchen am Auto, die man momentan überall kaufen kann,
erlaubt wären, §26a der Durchführungsverordnung verbiete das.
Meine Frage dazu: Gilt das auch für Fähnchen im Inneren des Autos? Die
Durchführungsverordnung finde ich nicht. Bzw. nicht den zitierten §26a.
Gilt das angebliche Verbot dann auch, wenn eine Fahnenstange am
abgestellten Fahrzeug angebunden wird?
Eine generelle Frage zu Fahnen: Findet sich irgendwo was zu dem Thema, ob
man Fahnen mit sich führen und an Stangen befestigt aufstellen darf?
Dürfte ich also in Niederösterreich zB eine Kärntner Fahne hissen? Oder
eine Kubanische? Oder eine aus der Sowjetunion, die ja keine Staatsflagge
mehr ist? Würde mich ehrlich gesagt nicht wundern, wenn das verboten wäre.
Und: Ich weiß ja, dass die Staatswappen an sich ja nur für
Staatsrepräsentanten reserviert sind. Gilt das auch für Fahnen mit
Landeswappen?