Author: Martin HlustikMartin Hlustik
Date: May 6, 2008 11:35
Gernot Pruenster schrieb:
> Hallo!
>
> Die immer wieder bei Gernalversammlungen (Mitgliederversammlung)
> durchgeführte "Entlastung des Vorstands" gibt es im Vereinsgesetz
> offenbar gar nicht, oder? Ich hab sie im VerG nicht gefunden und auch
> andere meinen, sowas gibts gar nicht:
> http://www.action.at/theory/?/cgi-bin/theory/page.pl?id=195
>
> Hat es überhaupt einen Sinn, eine solche durchzuführen?
Du findest die Entlastung des Vorstandes im GmbHG und im AktG. Die
Entlastung ist "etwa" ein Verzicht auf Schadenersatz für schlechte
Geschäftsführung. Natürlich wird dabei nur auf die Ansprüche verzichtet,
die aus den Unterlagen erkennbar wären. Wenn ein Vorstand die
Versammlung täuscht nutzt ihm die Entlastung gar nichts.
Mfg
Martin
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