Author: Daniel F. HruskaDaniel F. Hruska
Date: May 24, 2008 02:44
Folgender Fall
Person A wird der Führerschein abgenommen, da mit ca. 1,0 Promille im PKW
aufgehalten. Das ganze trug sich beim wegfahren von Person A von einem
Veranstaltungsort zu. Person A ist aber keine Schlangenlinien gefahren,
sondern war mit etwas überhöhter Geschwindigkeit dran und hat nicht sofort
auf die soeben aus dem "zivilen" Fahrzeug aussteigenden Beamten reagiert,
ist aber dennoch rechtzeitig auf Höhe deren Fahrzeuges stehen geblieben.
Bei der Anhaltung gibt Person A an, nur ein Bier getrunken zu haben. Der
Beamte warnt daraufhin Person A, dass es bei nicht Geständnis um das 5-fache
teurer wird. Person A wurde auch nach Suchtmittel und
Medikamentenkonsumation gefragt, was Person A klar und deutlich verneint hat
und auch nicht der Fall war.
Person A bläst und gibt danach den Streifen in den Händen haltend zu, ca. 5
Bier getrunken zu haben. Eine Kontrolle auf Suchtmittelkonsumation wurde
danach nicht mehr durchgeführt obwohl Person A dies durchaus gerne über sich
hätte ergehen lassen, da Person A schon allein die Frage an sich nach
Konsumation sauer aufstösst, weil Person A damit nichts zu tun hat.
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