|
|
Up |
  |
Author: christian mockchristian mock
Date: May 16, 2008 00:27
hallo,
die medien berichten ja, daß man als wirt bei "public viewings" der
EM-spiele ab einer gewissen bildfläche an die UEFA zahlen müsse.
ich frag mich jetzt: auf welcher rechtsgrundlage? AFAIK muß man für
fernseher beim wirten eh AKM zahlen, wie kommt die UEFA dazu, nochmal
extra zu kassieren?
cm.
--
** christian mock in vienna, austria -- http://www.tahina.priv.at/
Other languages don't walk up to web designers in the street and call
out "hey, big boy, wanna inline some code with me?"
-- Peter da Silva about PHP
|
| |
|
| |
1 Comment |
|
  |
Author:
Date: May 15, 2008 14:50
Liebe Rechtskundige,
eine gute Bekannte -Friseurgeschäft mit einer Angestellten- hat diese
Woche bei einem (unaufgeforderten) Besuch eines "Keilers" einen
Werbevertrag für 2 Jahre unterschrieben den sie nunmehr bereut. Auch
wurde gleich ein Abbuchungsauftrag bei ihrer Hausbank unterzeichnet.
Kann sie nun einen stornofreien Rücktritt einfordern, wenn ja, innerhalb
welcher Frist? Sind besondere Modalitäten erforderlich?
Für zweckdienliche Hinweise herzlich dankend, Erich
|
| |
|
| |
no comments
|
|
  |
Author: Jens FrankensteinJens Frankenstein
Date: May 15, 2008 08:31
Liebe NG'ler,
könntet Ihr mir bitte mit einer Information weiterhelfen?
Ich hätte gerne gewußt, wo sich die Vorschriften für die Exekutivbeamten
finden, welche eine Anhaltung von Kraftfahrzeugen zur Durchführung einer
Verkehrskontrolle regeln.
Ich würde gerne wissen, ob ein Polizist, der auf der linken Straßenseite
steht, ein auf der rechten Seite fahrendes Fahrzeug anhalten darf (incl.
Gefährdung und Behinderung des Gegenverkehrs mit nachfolgender Staubildung),
bzw. ob der Beamte eine Kelle zur Anhaltung benutzen MUSS, oder ob er gar
auf das Trittbrett eines noch rollenden LKW aufspringen darf.
Könnte ihr mir bitte Links nennnen, oder sonstige Quellen, wo ich darüber
Näheres erfahren kann?
Vielen Dank für Eure Hilfe im voraus,
liebe Grüße,
Jens
|
| |
|
11 Comments |
|
  |
Author: Michael JarosMichael Jaros
Date: May 14, 2008 13:32
Hallo allerseits,
gibt es eine Rechtsgrundlage dafür, dass eine Verkehrsteilnehmerin von
Polizeiorganen zu Boden gestoßen, dort fixiert und zum Alkotest
(oder Drogentest?) gezwungen wird, indem man ihr ein Teströhrchen mit
Gewalt in den Mund stößt?
Ich habe diesen Vorfall weder selbst beobachtet, noch kenne ich die
Betroffene, halte aber die Schilderung unseres Bekannten, der das ganze
von seinem Bürofenster aus gesehen hat, für glaubwürdig.
Ich würde sagen, dass diese Vorgangsweise nicht korrekt ist, egal was
die Verdächtige (welche in diesem Fall danach festgenommen wurde) davor
angestellt hat. Da die Verweigerung nur eine Verwaltungsübertretung ist,
hat doch sicher niemand das Recht, den Atemtest mit Gewalt
durchzusetzen?
Grüße,
Michael
|
| |
|
19 Comments |
|
  |
Author: Catharina TurnwaldCatharina Turnwald
Date: May 14, 2008 12:36
"Martina M. Haslinger" schreibt:
>Hallo Leute
>
>Eine Frage an die Spezialisten:
>Ist die Montage eines Satellitenspiegels im Bereich der gassenseitigen
>Aussenfassade eines Gemeindebaus in Wien in irgendeiner Weise
>gesetz-/vorschriftsmäßig geregelt?
(...)
>
AFAIK ist die Montage einer Satelitten-Antenne an der Fassade nur mit
Genehmigung der Hausverwaltung zulässig. Möglicherweise erlaubt Wiener
Wohnen prinzipiell keine Montage auf der Straßenseite.
MfG
Catharina Turnwald
|
| |
|
1 Comment |
|
  |
Author: Peter GründlerPeter Gründler
Date: May 14, 2008 09:19
Ich bruache zum Verständnis eine Erklärung, wodurch sich hinsichtlich
eines Wohnhauses das Verfügungsrecht von Eigentum einerseits, von einem
Nutzungsrecht einschließlich Fruchtgenussrecht andererseits unterscheidet.
Danke!
Peter
|
| |
|
no comments
|
|
  |
Author: Rudolf HarrasRudolf Harras
Date: May 13, 2008 16:48
Frage: Wie sieht das eigentlich rechtlich aus?
Man kauft eine Fußballkarte für die Euro (Preis keine Ahnung, sagen wir
50 Euro) und verscherbelt sie dann auf Ebay für zB 500 Euro.
Ist das erlaubt? Auch wenn man sie mit 1 Euro Startangebot reinstellt?
Wenn nein, heißt das man dürfte diese Karte auch nicht verkaufen wenn
man sie aus diversen Gründen (Krankheit etc.) nicht brauchen kann?
|
| |
|
15 Comments |
|
  |
Author: Martina M. HaslingerMartina M. Haslinger
Date: May 13, 2008 09:05
Hallo Leute
Eine Frage an die Spezialisten:
Ist die Montage eines Satellitenspiegels im Bereich der gassenseitigen
Aussenfassade eines Gemeindebaus in Wien in irgendeiner Weise
gesetz-/vorschriftsmäßig geregelt?
Witzigerweise gibt es auf der gesamten Länger meiner Seitengasse keinen
Einzigen. In den Innenhöfen dafür aber mehrere. Ergo müsste es da ja eine
Art Vorschrift geben. Vielleicht habt Ihr ein paar Infos für mich.
ganz sakrischen Dank im Vorraus:-)
alles liebe, Martina
--
Werbung ist der Versuch...
...Leuten das Geld aus der Tasche zu ziehen, das sie nicht haben,
...damit sie Sachen kaufen, die sie nicht brauchen,
...um Leuten zu gefallen, die sie nicht mögen.
|
| |
|
5 Comments |
|
  |
Author: Thomas ZehetbauerThomas Zehetbauer
Date: May 13, 2008 03:12
Für Änderungen an den allgemeinen Teilen des Hauses benötige ich
angeblich die Zustimmung ALLER Miteigentümer, was bei rund 100
Personen nahezu unmöglich sein dürfte. Daher stellt sich nun die
Frage, was denn überhaupt eine zustimmungspflichtige Änderung an der
Fassade wäre:
Blumenkisten mit Verankerung am Fenster bzw. an der Fassade?
Das Anbringen einer Satellitenantenne am Fenster?
Eine Abluftöffnung in der Fassade?
Der Austausch der Fenster?
Die Verglasung einer Loggia?
Danke
Tom
|
| |
|
1 Comment |
|
  |
|
  |
Author: Johann MayerwieserJohann Mayerwieser
Date: May 10, 2008 11:59
"Stefan M. Huber" gmx.net> wrote:
>Ich grüße euch!
>
>Eine generelle Frage zu Fahnen: Findet sich irgendwo was zu dem Thema, ob
>man Fahnen mit sich führen und an Stangen befestigt aufstellen darf?
>Dürfte ich also in Niederösterreich zB eine Kärntner Fahne hissen? Oder
>eine Kubanische? Oder eine aus der Sowjetunion, die ja keine Staatsflagge
>mehr ist? Würde mich ehrlich gesagt nicht wundern, wenn das verboten wäre.
Hat mit diesem Thread nur am Rande zu tun:
In Dänemark kostet die Verwendung einer anderen Staatsfahne außer
einer der nordischen Staaten AFAIK 70 Euro Strafe.
Liebe Grüße
Hannes
--
Für persönliche Nachricht Reply-Adresse verwenden und "usenet" im Betreff einfügen.
Amerika ist die in Wunschträumen oder Albträumen wahrgewordene
Fortsetzung des Abendlandes. (Robert Crumb)
|
| |
|
3 Comments |
|
|
|
|