Kann ich die Kosten für die Pauschal-Parkometer-Abgabe [1] bei der
Arbeitnehmerveranlagung als Sonderausgaben bzw. Werbekosten absetzen,
wenn ich das Auto für die Fahrt ins Büro verwende, da ich öfters mit
meinem Privatauto zu Kundenterminen fahre? Oder wird das theoretisch
übers Kilometergeld vergütet?