http://www.salzburg.com/wiki/index.php/Motorradrecht#Pannenstreifen_:_StVO_.C2.A7_46_.283.29.2C_.284.29
"Der Pannenstreifen ist zwar Teil der StraĂźe nicht aber Fahrbahn und
darf zum Anhalten eines Fahrzeuges nur benutzt werden, wenn es durch
Verkehrslage oder äußere Umstände zwingend notwendig ist.
Beim Befahren des Pannenstreifens auf der Autobahn ist eine damit
verbundene Behinderung von Einsatzfahrzeugen, Fahrzeugen des
StraĂźendienstes, der StraĂźenaufsicht oder des Pannendienstes verboten.
Das Anhalten auf dem Pannenstreifen soll möglichst kurzfristig gestaltet
werden, etwa um eine Regenschutzkleidung anzulegen, wenn sonst
unwetterbedingt die Verkehrssicherheit beeinträchtigt wäre und der
nächstgelegene Parkplatz deshalb nicht mehr erreichbar ist. (Notstand) "
1. und 3. Absatz beschreiben das Anhalten
Der 2. Absatz klingt mir ganz so als ob das Befahren mit MR endlich
erlaubt ist.
*sektkorken leicht gelockert*
ist das tatsächlich so?
P.