Author: Katharina FuhrmannKatharina Fuhrmann Date: May 8, 2008 01:07
Gernot Egger schrieb:
> Ich habe bei meinem Auto leider einen Sprung im Scheinwerferglas. War ein
> Jahr lang nur eine minimale Absplitterung innen - offenbar nach Steinschlag
> auf der Autobahn. Jetzt hat sich das seit einem halben Jahr zu einem
> senkrechten Sprung im Glas ausgedehnt. Schränkt natürlich die Funktion nicht
> ein.
>
> Ist das aber §57a relevant? Brauche ich für das "Pickerl" einen neuen
> Scheinwerfer? Ich würde es gerne so belassen.
>
> lg Gernot
>
>
Nein, es darf nur der Reflektor nicht defekt sein. Wenn du ein Loch
drin hast, wo Wasser reinkommt, ist er das natürlich rasch, aber bei
einem Sprung ist das nicht der Fall. Ich hatte heuer das gleiche
Problem und das ist die Auskunft meiner WS. Falls du bei deiner
deswegen kein Pickerl bekommst und in Wien bist, kann ich dir gern die
Adresse geben. :-)
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