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Author: Alexander WundererAlexander Wunderer Date: Apr 12, 2008 10:07
Nachdem die Vorschrift ja gefallen ist, bleibt einem ja einiges erlaubt bei
bester Sicht. Was meint ihr, was ist gestattet?
Ich meine:
-Begrenzungslicht
-Abblendlicht
-Nebellicht (sofern in die Fahrzeugfront integriert)
-Begrenzungslicht + Nebellicht
-Begrenzungslicht + Abblendlicht
-Begrenzungslicht + Abblendlicht +Nebellicht
Alexander
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Author: Johann MayerwieserJohann Mayerwieser Date: Apr 12, 2008 11:48
On Sat, 12 Apr 2008 19:07:06 +0200, "Alexander Wunderer"
gmail.com> wrote:
>Nachdem die Vorschrift ja gefallen ist, bleibt einem ja einiges erlaubt bei
>bester Sicht. Was meint ihr, was ist gestattet?
>Ich meine:
>-Begrenzungslicht
Nur am Tag, wenn keine Sichtbehinderung
>-Abblendlicht
Ja
>-Nebellicht (sofern in die Fahrzeugfront integriert)
Du meinst da die VErwendung als Tagfahrlicht.
>-Begrenzungslicht + Nebellicht
Ja
>-Begrenzungslicht + Abblendlicht
Ja
>-Begrenzungslicht + Abblendlicht +Nebellicht
ja
Ich versteh den §99 Kraftfahrgesetz so, dass Fernlicht bei bester
Sicht immer verwendet werden darf:)
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Author: Dorian GreyDorian Grey Date: Apr 12, 2008 13:31
Johann Mayerwieser erfreute die Menschheit mit::
> On Sat, 12 Apr 2008 19:07:06 +0200, "Alexander Wunderer"
> gmail.com> wrote:
>
>> Nachdem die Vorschrift ja gefallen ist, bleibt einem ja einiges erlaubt bei
>> bester Sicht. Was meint ihr, was ist gestattet?
>> Ich meine:
>> -Begrenzungslicht
> Nur am Tag, wenn keine Sichtbehinderung
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Author: Johann MayerwieserJohann Mayerwieser Date: Apr 12, 2008 13:41
Dorian Grey wrote:
>
>Also meines Wissens ist das fahren mit Begrenzungslicht nach wie vor
>nicht erlaubt, weder Tagsüber noch Nachts. Aber vielleicht macht sich
>mal einer die Mühe und schaut im KFG nach :-)
Ich hab schon vor meinem Posting und hab herausgelesen, dass wenn
keine Sichtbehinderung vorliegt, die Verwendung von Begrenzungslicht
nicht verboten ist, du kannst es ja bei
http://kurl.de/kraftfahrgesetz-99 noch einmal nachkontrollieren.
Liebe Grüße
Hannes
--
Für persönliche Nachricht Reply-Adresse verwenden und "usenet" im Betreff einfügen.
Amerika ist die in Wunschträumen oder Albträumen wahrgewordene
Fortsetzung des Abendlandes. (Robert Crumb)
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Author: Patrick EixelsbergerPatrick Eixelsberger Date: Apr 12, 2008 14:04
Am Sat, 12 Apr 2008 19:07:06 +0200 schrieb Alexander Wunderer:
> Nachdem die Vorschrift ja gefallen ist, bleibt einem ja einiges erlaubt bei
> bester Sicht. Was meint ihr, was ist gestattet?
Wieso zerbrichst du dir darüber eigentlich den Kopf, anstatt die
Festbeleuchtung "bei bester Sicht" gar nicht erst einzuschalten?
PE
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Author: Dorian GreyDorian Grey Date: Apr 12, 2008 17:05
Johann Mayerwieser erfreute die Menschheit mit::
> Dorian Grey wrote:
>> Also meines Wissens ist das fahren mit Begrenzungslicht nach wie vor
>> nicht erlaubt, weder Tagsüber noch Nachts. Aber vielleicht macht sich
>> mal einer die Mühe und schaut im KFG nach :-)
>
> Ich hab schon vor meinem Posting und hab herausgelesen, dass wenn
> keine Sichtbehinderung vorliegt, die Verwendung von Begrenzungslicht
> nicht verboten ist, du kannst es ja bei
> http://kurl.de/kraftfahrgesetz-99 noch einmal nachkontrollieren.
>
> Liebe Grüße
> Hannes
>
Die Gesetze sind ja - wie üblich - so einfach gehalten, daß auch das
dumme Volk den Text versteht (zumindest scheint das eine gewisse Ursula
zu denken *gg*)
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Author: Alexander WundererAlexander Wunderer Date: Apr 13, 2008 00:34
"Patrick Eixelsberger" schrieb im Newsbeitrag
news:pan.2008.04.12.21.04.10.156715@yahoo.de...
> Am Sat, 12 Apr 2008 19:07:06 +0200 schrieb Alexander Wunderer:
>
>> Nachdem die Vorschrift ja gefallen ist, bleibt einem ja einiges erlaubt
>> bei
>> bester Sicht. Was meint ihr, was ist gestattet?
>
> Wieso zerbrichst du dir darüber eigentlich den Kopf, anstatt die
> Festbeleuchtung "bei bester Sicht" gar nicht erst einzuschalten?
Ich habe nicht nach dem Sinn oder der besten Beleuchtung gefragt, sondern
was erlaubt ist. Beispielsweise entzieht sich mir der Sinn, warum man mit
Begrenzungsleuchten rumfahren darf.
Alexander
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Author: Johann MayerwieserJohann Mayerwieser Date: Apr 13, 2008 01:26
Dorian Grey wrote:
>Wenn man
>(4)
......
>Fernlicht darf
>auf Freilandstraßen bei Dunkelheit nicht verwendet werden
>a)bei ausreichender Straßenbeleuchtung,
>b)bei stillstehendem Fahrzeug,
>c)vor entgegenkommenden Fahrzeugen, deren Lenker durch Fernlicht
>geblendet werden würde,
>d)beim Fahren hinter Kraftfahrzeugen in geringem Abstand, ohne zu überholen,
>e)vor Gruppen von Fußgängern und
>f)beim Herannahen von Schienenfahrzeugen oder Schiffen, die sich
>unmittelbar neben der Fahrbahn bewegen.
>
>streng auslegt, darf man auch tagsüber auf der Autobahn mit Fernlicht
>fahren (sofern b, c, d oder f nicht schlagen werden). Gibt ja auch
>genug, die das gerne machen, auch bei starkem Verkehr *g*
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Author: Johann MayerwieserJohann Mayerwieser Date: Apr 13, 2008 01:30
"Alexander Wunderer" gmail.com> wrote:
>Ich habe nicht nach dem Sinn oder der besten Beleuchtung gefragt, sondern
>was erlaubt ist. Beispielsweise entzieht sich mir der Sinn, warum man mit
>Begrenzungsleuchten rumfahren darf.
War früher verboten, es kam in den Siebzigern und Achzigern zu einer
Bestimmung, dass Begrenzungslicht allein während der Fahrt nicht
vewendet werden darf - unabhängig von Tageszeit und
Sichtbeeinträchtigung.
Ich hab das Gefühl, dass die derzeitigen Bestimmungen (Verwendung von
Begrenzungslicht allein und unbeschränkte Verwendung von Nebellicht)
von Autofahrern im Bereich des Verkehrsministerium eingeführt wurden,
die gerne ihre Fahrzeuge am Tag mit Begrenzungslicht (BMW mit den
kreisförmigen Begrenzungslichtern) allein oder des Nachts mit
Nebellicht zusammen fahren wollten, weil das uurgeil ausschaut.
Liebe Grüße
Hannes
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Author: Katharina FuhrmannKatharina Fuhrmann Date: Apr 13, 2008 01:51
Johann Mayerwieser schrieb:
>
> War früher verboten, es kam in den Siebzigern und Achzigern zu einer
> Bestimmung, dass Begrenzungslicht allein während der Fahrt nicht
> vewendet werden darf - unabhängig von Tageszeit und
> Sichtbeeinträchtigung.
Wenn ich nicht komplett irre, war das eher Beginn der 90er, denn beim
B-Schein (90) war das AFAIK noch erlaubt, als ich dann den A-Schein
(91) gemacht hab, bereits verboten. Aber alles AFAIK!
Kathi (die Begrenzungslicht allein auch ziemlich vertrottelt findet,
so wie Licht am Tag: entweder man braucht _Licht_, dann ist das zu
wenig, oder man braucht eh keins)
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