Author: Gernot EggerGernot Egger
Date: May 7, 2008 15:18
Ich habe bei meinem Auto leider einen Sprung im Scheinwerferglas. War ein
Jahr lang nur eine minimale Absplitterung innen - offenbar nach Steinschlag
auf der Autobahn. Jetzt hat sich das seit einem halben Jahr zu einem
senkrechten Sprung im Glas ausgedehnt. Schränkt natürlich die Funktion nicht
ein.
Ist das aber §57a relevant? Brauche ich für das "Pickerl" einen neuen
Scheinwerfer? Ich würde es gerne so belassen.
lg Gernot
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