Wahlbezirk
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Die telefonisch genannte Auskunft war zumindest irreführend. § 30 Absatz 1 des Bremischen Wahlgesetzes bestimmt audrücklich, dass für den Wahlbezirk die Stimmenzahlen in öffentlicher Auszählung festzustellen sind. Allerdings unterscheidet das Gesetz die Begriffe Wahlbezirk und Wahlbereich. Im letzteren werden mehrere Wahlbezirke zusammengefasst. Die Stimmen im Wahlbereich werden zwar auch     

Group: de.soc.recht.misc · Group Profile · Search for Wahlbezirk in de.soc.recht.misc
Author: Svenie
Date: May 23, 2011 12:18

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