Archive-name: de-admin/mitgestalten Posting-frequency: weekly Last-modified: 2011-05-02 URL: http://th-h.de/faq/mitgestalten.txt URL: http://www.kirchwitz.de/~amk/dai/mitgestalten Wie kann ich das Usenet aktiv mitgestalten? =========================================== 1. Einleitung ============= Worum geht es in diesem Text? -----------------------------
Archive-name: de-admin/mitgestalten Posting-frequency: weekly Last-modified: 2011-05-02 URL: http://th-h.de/faq/mitgestalten.txt URL: http://www.kirchwitz.de/~amk/dai/mitgestalten Wie kann ich das Usenet aktiv mitgestalten? =========================================== 1. Einleitung ============= Worum geht es in diesem Text? -----------------------------
Stefan Schmitz schrieb: On 10 Aug., 11:36, Andreas Impekoven <Andreas.Impeko...@gmx.li> wrote: Stefan Schmitz schrieb: Kommt es für die Sozialversicherungspflicht auf den tatsächlichen Verdienst bei Jobende oder den anfänglich erwarteten an? Ichhätte da nur anzubieten ein Arg.e. der Regelung des § 8 II SGB IV[1]: Was ist ein Arg.e.? Argumentum e contrario sollte
On 10 Aug., 11:36, Andreas Impekoven <Andreas.Impeko...@gmx.li> wrote: Stefan Schmitz schrieb: Kommt es für die Sozialversicherungspflicht auf den tatsächlichen Verdienst bei Jobende oder den anfänglich erwarteten an? Ichhätte da nur anzubieten ein Arg.e. der Regelung des § 8 II SGB IV[1]: Was ist ein Arg.e.? Versicherungspflichtig wird die Geschichte erst mit dem Zeitpunkt
On 15 Jun., 22:21, Stefan Schmitz <s...@gmx.de> wrote: Eine kurzfristige Beschaeftigung ist dann sozialversicherungspflichtig, wenn sie berufsmaessig ist und der Verdienst ueber 400 Euro im Monat liegt. Ansonsten ist sie versicherungsfrei. Was aber, wenn eine berufsmaessige kurzfristige Beschaeftigung planmaessig mehr als 400 Euro einbringen soll, am Monatsende jedoch weniger