Am Thu, 18 Aug 2011 11:48:56 +0200 schrieb Will Berghoff: Wo bei Du mir damit gleich die passende Antwort auf die Ursache des breiten Unmutes der Bevölkerung gibst: Es ist der Bauch und nicht das Hirn. So blöd wie der ist merkt eben irgendwann auch wer nicht seine Interessen vertritt. Weil der Bauch ein absolut asozialer Egoist ist. Grosse Worte, erinnern
Am 10.08.2011 22:59, schrieb Herbert Albrecht: Die Frage, wie es denn nun mit Regeln im angeblich regellosen shared space steht, ist bislang unbeantwortet. Die wichtigste Regel ist §1 der STVO, insbesondere dessen erster Absatz. Und dann gibt es rechts vor links. Zusätzlich wäre eine gesetzliche Umkehrung der Beweislast auf schnellere und schwerere Verkehrsteilnehmer wünschenswert:
Die Kronenzeitung vom 13. Juli 2011 zitiert wortwörtlich den Obmann der Sparte Handwerk und Gewerbe der Wirtschaftskammer Steiermark: "Wer ohne religiöses Bekenntnis ist, hat in der Wirtschaft kein Recht auf einen Hundert-Prozent-Zuschlag am Feiertag." "Man kann sich doch nicht nur die Rosinen herauspicken. Wer aus der Kirche austritt oder ohne Bekenntnis ist, bezahlt keine Kirchensteuer
Will ein Staatsangehöriger aus den neuen Mitgliedsländern sich z.B. als Handwerker in Deutschland niederlassen, so ist zu unterscheiden, ob er dies in einem zulassungspflichtigen Handwerk (mit Meisterbrief), in einem zulassungsfreien Handwerk (ohne Meisterbrief) oder in einem handwerksähnlichen Gewerbe zu tun beabsichtigt. Zu den zulassungspflichtigen Handwerken gehören seit Januar 2004 41
Will ein Staatsangehöriger aus den neuen Mitgliedsländern sich z.B. als Handwerker in Deutschland niederlassen, so ist zu unterscheiden, ob er dies in einem zulassungspflichtigen Handwerk (mit Meisterbrief), in einem zulassungsfreien Handwerk (ohne Meisterbrief) oder in einem handwerksähnlichen Gewerbe zu tun beabsichtigt. Zu den zulassungspflichtigen Handwerken gehören seit Januar 2004 41