"Harald Hengel" <raldo-nospam@freenet.de> schrieb im Newsbeitrag news:g4cgfa$t1r$01$3@news.t-online.com... Christian Treffler schrieb: Nun soll es ja schon vorgekommen sein, dass Leute bei einer Fahrzeugkontrolle gebrannte CDs im Auto hatten [1]. Diese wurden dann von den Polizisten beschlagnahmt und der Besitzer musste den Nachweis erbringen, dass er im Besitz der Originale
Christian Treffler schrieb: Nun soll es ja schon vorgekommen sein, dass Leute bei einer Fahrzeugkontrolle gebrannte CDs im Auto hatten [1]. Diese wurden dann von den Polizisten beschlagnahmt und der Besitzer musste den Nachweis erbringen, dass er im Besitz der Originale war. Wie lässt sich das jetzt mit geltendem Recht vereinbaren? Ging es da nicht um eine solche Menge von CDs
Peter Bruells schrieb: Man muß nicht Besitzer oder gar Eigentümer eines Werkstücks sein, um zur Erstellung einer Kopie für den privaten Gebrauch vorzunehmen. Nun soll es ja schon vorgekommen sein, dass Leute bei einer Fahrzeugkontrolle gebrannte CDs im Auto hatten [1]. Diese wurden dann von den Polizisten beschlagnahmt und der Besitzer musste den Nachweis erbringen, dass er im Besitz
Johann Mayerwieser wrote: "Jens Frankenstein" <Jens.Frankenstein@yahoo.com> wrote: Letzlich fuhr jemand in der Steiermark, aus Richtung Salzburg kommend, auf der B320 in Richtung Graz, als im Bereich der Kreuzung B320 - Einfahrt Stainach West plötzlich auf dessen Seite ein Polizist auf die Straße lief, so dass er glaubte, er wolle ihn anhalten. Als er seine Geschwindigkeit