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Author: Heiko Nock
Date: Sep 1, 2007 04:38
... kein Rundfunkempfangsgerät wäre, müsste man die Gebührenpflicht nicht explizit für einen bestimmten Zeitraum ausnehmen. -- "Eine Widmung für den allgemeinen Straßenverkehr scheitert auch daran, daß normalerweise auf Parkplätzen von bordellähnlichen Betrieben nur Männer parken sollen, die das Etablissement anschließend besuchen wollen." -- AG Herford Beschluß v. 4.3.1998 (3 Gs 41/97)
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