Markus Deckmann schrieb: Hi Michael, Nein, er muss auch mit einem Ausdruck eine revisionssichere Archivierung betreiben. Elektronische Rechnung ausdrucken und dem Prüfer geben ist nicht zulässig. Ich weiß aber auch nicht, wo da ein großes Problem ist, Und wie stellt der Prüfer bei einer elektronischen Rechnung ohne digitaler Signatur fest ob es sich um eine elektronische
Markus Deckmann schrieb: Meiner Meinung nach ist das Finanzamt bzw. das Bundesministerium für Finanzen doch definitiv eine Behörde welche sich ebenfalls akkredieren lassen müsste bzw. ihre eingesetzten Produkte im Rahmen der digitalen Signatur (zumindest nach dem was ich aus den Gesetzen verstanden habe), da sie im Zweifelsfall ja herausfinden können muss ob eine Rechnung gesetzeskonform
Hi Leute, und nochmal die Ingrid, die ganze Sache wird immer skuriler. Nach Aussage des örtlichen Finanzamtes existiert zwar das SigG, es besteht allerdings keine Möglichkeit die Vorgaben darin bei der elektronischen Übermittlung von Rechnungen zu erfüllen. Verweis an das zuständige Zentralfinanzamt. Dort teilte man mir mit das sie auch nichts genaues wüssten und ich mich mal beim
Hi Marianne, http://www.vnr.de/vnr/steuernrechnungswesen/steuern/praxistipp_01477.html Schöner Link. Auch schon mal auseinandergesetzt was es bzgl. digitaler Signatur alles für Lösungen gibt? Nachdem du das gemacht hast nutzt dir dein Link nämlich gar nichts mehr weil selbst die dort genannten Anbieter von angeblichen Lösungen dir keine wirklichen Informationen geben können. Die IHK
Martin Schneider schrieb: ich habe eine Prepaid-Karte mit automatischer Aufladung bei CallMobile. (...) Das alte Thema Aufladekarten und Umsatzsteuer. Es wurde ja bereits gesagt, dass die USt. erst beim Telefonieren entsteht. Schön doof, die Unternehmen kassieren die USt. bei Kauf der Karte (und führen sie sicher auch ab), aber abtelefoniert wird manchmal erst innerhalb der nächsten