Lutz Schulze schrieb: Am Tue, 22 Jul 2008 17:35:27 +0200 schrieb Bodo Rzany: On 22.07.2008 17:02, Lutz Schulze wrote: Ich gestehe - bei manchen Sendungen ist gar kein Lieferschein dabei ;-) Anarchie!!! Könnte man ja anfordern (schriftlich!) und dann mit einer Kopie des Vorgangs archivieren ;-) Die Kopie sollte man allerdings bei der Ordnungsbehörde beglaubigen
Erich Brandis schrieb: Dazu muß er Gedanken lesen. Die Absicht ist doch entscheidend. Dürfen Straftäter nur noch veruteilt werden, wenn sie ihre genaue Absicht vorher noteriell beglaubigen haben lassen? wär ne Idee Die Grauzone zwischen schwerer Körperverletzung und Tötungsabsicht in sehr fliessend. Ja, sehe ich jetzt, war mir nicht klar. Das unterschreiten zur Körperverletzung
Jens Engberding <deelayer@gmx.net> schrieb: Wie kommst Du denn eigentlich zu der Feststellung, dass eine Nachbesserung grundsätzlich nicht als Schuldanerkenntnis i.S.d. § 212 BGB gelte? Der BGH sieht das tendentiell eher gegenteilig. Ich habe nur Rechtsprechung gefunden, die gegen ein Anerkenntnis spricht (vgl. u.a. OLG Celle, Az.: 3 U 87/06). | Nach der zitierten Rechtsprechung
Am Fri, 06 Jun 2008 13:16:27 +0200 schrieb Christian Koch: Ich denke mal, dass es nach Einreichung eindeutiger Nachweise nicht auf Tagesform ankommt, sondern dass höchsten die Dauer bis zum Widerruf der Verwarnung davon abhängt. Hatte ich damals auch gemacht und es wurde nicht akzeptiert. Ich sollte den Kontoauszug notariell beglaubigen lassen. Meine Dokumente wurden erst nach massiven
Henning Sponbiel <Henning@de-te-be.net> wrote: Koenntest du sicherheitshalber eine beglaubigte Kopie deiner Geburtsurkunde posten, damit auch alle Unklarheiten beseitigt werden koennen? Gern doch: Meine Geburtsurkunde. Jetzt kannst Du es mir beglaubigen. Hey, die Geburtsurkunde ist nicht beglaubigt! Ich