Am 06.09.2011 20:09, schrieb Markus Loch: Als Mieter zahlt man in beiden Fällen die Miete aus seinem versteuerten Einkommen. Nur die Deutschen sind so unklug, dem Vermieter seine Steuern zurückzugeben, wenn er Mieter in eigener Sache ist. QMS (Quatsch mit Soße) Es besteht kein Vertrag. Es fließt kein Geld. Es fallen keine Steuern an. Es wird nichts zurückgegeben. Hierdurch
Markus Loch schrieb: Ja, genau so ist es. Und da man ja Mieter und Vermieter in einer Person ist, muss man als Vermieter seine Miet-Einnahmen versteuern, so wie das wäre, wenn der Mieter eine andere Person wäre. Ex existiert aber keine andere Person - und damit entfällt in D die Steuergrundlage. Als Mieter zahlt man in beiden Fällen die Miete aus seinem versteuerten Einkommen
On 06.09.2011 14:44, Siegfried Schmidt wrote: Ralf . K u s m i e r z schrieb: Der Eigenmietwert ist eine noch schwieriger zu erklärende Steuer. Der Satz stimmt sogar. Mal blöd gefragt: Was soll der Quatsch? Wenn der Einwand von Andreas richtig ist, dann wird die Miete doch gar nicht besteuert, sondern nur der Teil der als Gewinn übrigbleiben würde, würde man gegen
On Thu, 18 Aug 2011 08:42:46 +0200, Michael Landenberger <spameimer052006@arcor.de> wrote: "klaussen" <p-klaussen@online.de> schrieb: Wenn denn schon eine Batterie im Hänger gebraucht wird, könnte man diese über die Stromversorgung des PKW laden. Kostet dann ein Stück Kabel, vielleicht einen Laderegler und eine passende Batterie. Und eine extrem leistungsfähige Lichtmaschine